In einem Schreiben hat die Gesellschaft laut Welt online den Anlegern mitgeteilt, dass „alle Bestandteile, die den Banken zur Besicherung gegeben worden waren, damit der Kontrolle der beteiligten KanAm-Fonds entzogen“ seien. Ein Teil der Anleger habe zwischenzeitlich Ausschüttungen erhalten. „Das restliche Geld dürfte verloren sein“, wird ein US-Investmentbanker zitiert.
Damit dürfte zu befürchten sein, dass den KanAm-Fonds-Anlegern hohe Verluste aus ihrer Beteiligung drohen, die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher z.B. mögliche Ansprüche aus Falschberatung gegen die vermittelnden Banken. „Betroffene Anleger sollten mögliche Schadensersatzansprüche wegen eventueller Falschberatung prüfen lassen“ so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Auch die sog. „kick-back“-Rechtsprechung bietet unter Umständen mögliche Ansatzpunkte für mögliche Schadensersatzansprüche der Anleger, die muss aber immer im Einzelfall geprüft werden.
Betroffene Investoren können sich daher der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „KanAm-Fonds" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.08.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.