Ein Großteil der Anleger hatte das Angebot nicht angenommen, was auch weiterhin auf der Grundlage der Entwicklung der Beteiligung anzuraten ist. Einige Anleger sehen sich derzeit sogar negativen Kapitalkonten ausgesetzt, was dazu führen könnte, dass die Gesellschaft aus einer negativen Bilanz Nachschüsse verlangen könnte, sollte man die Beteiligung frühzeitig kündigen.
Trotz dieser negativen Entwicklung stehen die Chancen, den erlittenen „Schaden“ aus der Beteiligung dadurch auszugleichen, indem man Schadenersatzansprüche gegenüber der Gesellschaft und/oder den damaligen Anlageberater geltend macht.
Die Vermittler haben in einem Großteil der Fälle nicht auf die spezifischen Risiken einer derartigen atypischen Beteiligung an einer AG hingewiesen. Auch können Schadenersatzansprüche auf vorhandene Fehler im Emissionsprospekt gestützt werden, was im Einzelfall zu prüfen ist. Die Anleger der Leas Trend AG laufen aber auch Gefahr, auf Zahlung der weiteren Raten in Anspruch genommen zu werden, da die Verträge nicht selten so gestaltet waren, dass ein Teil als Einmalzahlung und ein Teil der gezeichneten Summe in Raten an die Gesellschaft gezahlt werden musste bzw. konnte.
Im Hinblick auf die Lösung dieser Probleme haben bereits zahlreiche Anleger außergerichtliche Vergleiche mit der Lease Trend AG abgeschlossen. Es existieren aber auch einige Urteile, in welchen die Gesellschaft Schadenersatzansprüche anerkennt hat, mithin dem Anleger der Schaden ersetzt wurde.
Es bestehen daher gute Gründe, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. – Rechtsanwalt Adrian Wegel Frankfurt am Main von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lease Trend AG“ beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.