Die Klägerin hatte Lehman-Zertifikate für etwa 4.000 € gekauft und beabsichtigte, ihre Bank auf Schadenersatz zu verklagen. Die Rechtsschutzversicherung lehnte es ab, die Kosten hierfür zu übernehmen. Begründet wurde dies damit, dass nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für "Termin- und vergleichbare Spekulationsgeschäfte" kein Deckungsschutz bestünde. Eine Auffassung, die das Gericht nicht teilte.
Bei den Lehman-Zertifikaten handele es sich nicht um Geschäfte, denen die typischen Gefahren von Termingeschäften innewohnten. Die Rechtsschutzversicherung ist daher zur Übernahme der Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der Bank verpflichtet.
Geschädigte Lehman-Anleger sollten daher unbedingt von einem spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen, ob ihre Rechtsschutzversicherungen für Schadenersatzprozesse gegen die beratende Bank eintrittspflichtig sind.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.de/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.03.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.