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Lehman-Zertifikate: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten Rückabwicklung vor dem LG Berlin gegen Targobank!

Möglichkeit der sog. "Sammelklage" prüfen! Verjährung droht!

(lifePR) (Dieburg, )
BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Rohde & Späth erstreitet Rückabwicklung vor dem Landgericht Berlin! Zahlreiche Forderungen verjähren in der nächsten Zeit! Geschädigte können Möglichkeit der "Sammelklage" prüfen!

Den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Rohde & Dr. Späth ist erneut ein Erfolg vor für geschädigte Lehman-Anleger gelungen: In einem noch nicht rechtskräftigen Verfahren vor dem Landgericht Berlin ist die Targobank (ehemals Citibank) mit Urteil vom 06.04.2011 dazu verurteilt worden, den Klägern ihren Schaden in Höhe ca. 17.400,- Euro zu ersetzen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Zertifikate (Urteil des LG Berlin vom 06.04.2011, Az. 4 O 99/10, noch nicht rechtskräftig). Lediglich wegen der Zinsen sprach das Gericht anstatt der beantragten 4 % lediglich 2 % zu und wegen der außergerichtlichen Anwaltskosten wurde die Targobank dazu verurteilt, den Kläger von diesen freizustellen anstatt diese zu erstatten.

Das Landgericht Berlin verurteilte die Targobank vor allem wegen der Tatsache, dass der Kläger, der aus eigenem und abgetretenem Recht vorging, und seine Ehefrau, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten als Zeugin benannt wurde, eine sichere Anlageform wünschten, wie sich sowohl anhand des erstellten Risikoprofils nachweisen ließ als auch aufgrund der Zeugenaussage der als Zeugin benannten Ehefrau des Klägers.

"Wir freuen uns über diesen neuen Erfolg für geschädigte Lehman-Anleger," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Kanzlei Rohde & Späth, der das Urteil erstritten hat.

In vielen Fällen sind den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten in den letzen Monaten auch brauchbare Vergleiche gegen diverse Banken für geschädigte Lehman-Zertifikate-Anlager gelungen, in denen die Anleger wenigstens einen Teil ihres Schadens ersetzt erhielten. Allerdings sollten geschädigte Lehman-Zertifikate-Anleger nicht mehr länger damit warten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

"Tausende von Ansprüchen geschädigter Lehman-Zertifikate-Anleger drohen in den nächsten Wochen und Monaten aufgrund der Spezialvorschrift des § 37a WpHG alter Form zu verjähren oder sind bereits verjährt," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth. Oftmals halten die hohen Kosten jedoch Geschädigte davon ab, ihre Rechte einzufordern. Für rechtsschutzversicherte Mitglieder des BSZ e.V. führen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte daher kostenlos eine Deckungsschutzanfrage bei der jeweiligen Rechtsschutzversicherung an.

Auch können geschädigte Lehman-Anleger über die BSZ e.V.-Anwälte eine weitere kostengünstige Option prüfen lassen: Die Möglichkeit der streitgenössischen Klage, auch als sog. "Sammelklage bezeichnet."

Die 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat am 02.07.2010 bezüglich 5 Lehman-Ansprüchen von 5 Lehman-Opfern diese bundesweit erste Klage in Anspruchshäufung in Sachen Lehman-Zertifikate, auch als sog. "Sammelklage" bezeichnet, ausdrücklich für zulässig erachtet und keinen Grund für eine Trennung des Verfahrens gesehen. Auch die Landgerichte Düsseldorf und Hamburg lassen derartige Sammelverfahren voraussichtlich zu. Durch solche sog. "Sammelklagen" verringert sich insbesondere das Prozesskostenrisiko der Anleger um ca. 40 %-60%.

Betroffene Lehman-Zertifikate-Anleger haben also mehrere gute Gründe, sich der IG Lehman-Zertifikate im BSZ e.V. anzuschließen.
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