Die Frankfurter Sparkasse wurde in zwei Fällen vom Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt, Anlegern, denen sie Lehman-Zertifikate vermittelt hatte, Schadensersatz zu leisten. Dagegen legte die Sparkasse jeweils das Rechtsmittel der Revision ein. Jetzt nahm sie die Revisionen kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof zurück. Damit wurden die Entscheidungen rechtskräftig; die Sparkasse muss die Anleger entschädigen.
Die Frankfurter Sparkasse hatte den Geschädigten 2007 die Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" verkauft. Mit der Insolvenz der Emittentin wurden die Zertifikate im September 2008 praktisch wertlos. Die Anleger nahmen die Frankfurter Sparkasse auf Schadensersatz in Anspruch und warfen ihr vor, sie falsch beraten zu haben, weil sie sie nicht richtig über die Funktionsweise und das Insolvenzrisiko aufgeklärt worden seien.
Das sah das Oberlandesgericht genauso und verurteilte die Sparkasse in beiden Fällen zum Schadensersatz. Einen Beratungsfehler sah das Oberlandesgericht Frankfurt allerdings nur darin, dass die Sparkasse in den jeweiligen Beratungsgesprächen die Geschädigten nicht umfassend über die Risikostruktur der konkret empfohlenen Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" aufgeklärt hat. Hingegen wurde in der Nichtaufklärung über das Insolvenzrisiko ausdrücklich keine Pflichtverletzung gesehen.
Die Frankfurter Sparkasse griff die Verurteilungen mit Revisionen an, nahm jetzt aber kurz vor dem anberaumten Verhandlungstermin die Rechtsmittel zurück. Als Begründung ließ die Sparkasse durch einen Sprecher mitteilen, dass man die Fälle nochmals geprüft und die Sparkasse ihre Meinung geändert habe.
"Die Rücknahme der Revision lässt darauf schließen, dass die Sparkasse damit rechnete, dass der Bundesgerichtshof die Urteile bestätigen würde. Für die betroffenen Anleger ist das natürlich ein ganz wichtiger Sieg. Trotzdem wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn diese Verfahren vor dem Bundesgerichtshof verhandelt worden wären. Denn es gibt in den Lehman-Fällen eine Reihe von Rechtsfragen, die höchstgerichtlich so noch nicht entschieden worden sind und zu denen die Instanzgerichte bislang uneinheitlich Stellung genommen haben.", so Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt über 200 Lehman-Geschädigte und hat als eine von ganz wenigen Kanzleien bundesweit erst stattgebende Urteile gegen Kreditinstitute erstritten.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.