Aktuelle wirtschaftliche Situation
Die wirtschaftliche Situation der Fonds ist nach wie vor enttäuschend. Die Ausschüttungen bleiben bei allen drei Fonds weit hinter den Prognosen zurück. Auch die in Aussicht gestellten Schlussausschüttungen werden den bereits eingetretenen wirtschaftlichen Schaden nur teilweise kompensieren können. Im Klartext: Die betroffenen Anleger werden einen erheblichen Teil des eingesetzten Kapitals abschreiben müssen.
Gute Erfolgsaussichten
Dennoch ist die enttäuschende wirtschaftliche Entwicklung kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Die Erfolgsaussichten, den Schaden über den Rechtsweg zu beheben, sind nämlich gut. Die vielen Urteile sowohl gegen die finanzierende Bank als auch gegen beratende Sparkassen belegen die Erfolgsaussichten eindrucksvoll. Ein Fall konnte zwischenzeitlich sogar erfolgreich vor dem Bundesgerichtshof abgeschlossen werden.
Was ist zu beachten?
Wer seine Verluste von der finanzierenden Bank ersetzt haben will, sollte nicht zu lange warten. Der in diesem Fall mögliche verbraucherrechtliche Widerruf verjährt zwar nicht. Es werden aber zunehmend Stimmen laut, wonach das Widerrufsrecht verwirkt sein könnte, wenn der Widerruf erst längere Zeit nach der Rückzahlung des Darlehens erklärt wird. So hat jedenfalls das OLG Köln am 25.01.2012, Az. 13 U 30/11, bei einem anderen Medienfonds, der ähnlich konzipiert ist wie die MONTRANUS Fonds, entschieden.
Bedeutung für MONTRANUS II
Bedeutung erlangt diese Entscheidung aktuell für den Fonds MONTRANUS II. Die Fremdfinanzierung dieses Fonds läuft am 20. Dezember 2012, also in wenigen Wochen, aus. Es ist damit zu rechnen, dass die finanzierende Bank sich bei zunehmendem Zeitablauf zwischen Darlehenstilgung und Widerruf auf Verwirkung berufen wird. Allen MONTRANUS II Anlegern wird daher dringend empfohlen, möglichst zeitnah die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Prozessfinanzierung
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte arbeitet mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zusammen, die sich bereit erklärt, die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus den Beteiligungen MONTRANUS II und III zu finanzieren. Die Einschaltung einer solchen Gesellschaft ermöglicht den betroffenen Anlegern ein gerichtliches Vorgehen ohne eigenes Kostenrisiko. Es bietet sich für alle Anleger an, welche dem schlechten Geld kein Gutes hinterher werfen wollen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Dezember 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.