Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
Mit dem Urteil vom 24.01.2012 (nicht rechtskräftig) stellt bereits das zweite Oberlandesgericht (OLG) fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Ebenso hatte zuvor am 29.12.2011 das OLG Stuttgart entschieden. Beide Urteile hat die Stuttgarter BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte erstritten.
Hintergrund
Bis 2005 sammelte HANNOVER LEASING bei Privatanlegern rund eine Milliarde Euro für insgesamt 14 Filmfonds ein. Einige dieser Filmfonds stehen momentan im Visier der Steuerfahndung. Der Vorwurf lautet: Die Steuerpflicht soll über Scheingeschäfte mit Hollywood systematisch untergraben worden sein. Im Fokus steht dabei auch die Helaba Dublin, über deren Konten die dubiosen Geschäfte abgewickelt wurden. Hierüber berichtete jüngst sogar die Zeitschrift "Stern" in der Ausgabe 5/12 unter der Überschrift "die Fluchthelfer von der Staatsbank".
2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators HANNOVER LEASING verkauft. Zur Finanzierung dieser Fonds mussten die Anleger ein Darlehen bei der Helaba Dublin aufnehmen.
Wirtschaftlich laufen die MONTRANUS Fonds deutliche schlechter als geplant. So hat die Geschäftsführung den Anlegern aller drei Fonds in aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass es Ende 2011 keine Ausschüttungen geben werde. Bei dem Fonds MONTRANUS II gab es bislang Barausschüttungen in Höhe von nur ca. 10 % der Kommanditeinlage. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.
Anleger können Geschäfte auch heute noch widerrufen
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen. Infolgedessen können Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Einige Gerichte haben den Klägern darüber hinaus noch Zinsen zugesprochen. Außerdem müssen die Kunden die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.
Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anja Richter beurteilt die Entwicklung in der Rechtsprechung wie folgt: "Mit unserer Strategie sind wir auf dem richtigen Weg. Unser Optimismus wird dadurch verstärkt, dass wir erste richterliche Hinweise erhalten haben, wonach nicht nur die Widerrufsbelehrungen sondern auch die Prospekte der MONTRANUS Fonds fehlerhaft sind. Damit steigen die Erfolgsaussichten für die betroffenen Anleger weiter."
Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. "MONTRANUS Medienfonds " beizutreten.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 10.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen