Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar erkennt in dieser Maßnahme eine eindeutige Strategie: ,,Die Helaba Dublin versucht jetzt mit allen Mitteln, ein höchstrichterliches Urteil zu verhindern."
Weiterer Erfolg für Anleger
Soweit bekannt, sind bislang sechs MONTRANUS Klagen gegen die Helaba Dublin, die die Beteiligungen der Anleger finanziert hat, bis zum Bundesgerichtshof gelangt. Davon gibt es in keinem einzigen Fall ein schriftliches Urteil. Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte würde eine solche Entscheidung für die Bank negativ ausfallen. Außerdem wäre sie auf fast alle MONTRANUS Fälle übertragbar.
Der für das Bankrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hatte am 18.12.2012 in einem Pilotverfahren der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte (Az. XI ZR 67/12) klar zu erkennen gegeben, dass er dem klagenden Anleger Recht geben würde. Anschließend hat die Helaba Dublin die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 5 U 2167/11) zurück genommen.
Jetzt hat die Bank in einem weiteren Verfahren ihr Rechtsmittel gegen eine für sie ungünstige Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 6 U 79/11) zurückgenommen. In dem Urteil vom 29.12.2011 stellte erstmals ein Oberlandesgericht fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge der Fonds MONTRANUS I und II keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Damit folgte das OLG den Argumenten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte, die zuvor schon bei zahlreichen erstinstanzlichen Gerichten, hierunter die Landgerichte Stuttgart, München, Passau und Potsdam, erfolgreich war.
Richtige Strategie entscheidend für Erfolg
Mit der Rücknahme des Rechtsmittels hat die Bank zwar diesen Prozess endgültig verloren. Sie verhindert dadurch aber ein schriftliches Urteil des Bundesgerichtshofs, was für sie selbst durchaus Vorteile hat. Denn ohne höchstrichterliche Entscheidung kann sich die Bank in den laufenden Prozessen weiterhin auf teilweise von einander abweichende Urteile von Oberlandesgerichten berufen. Das bringt ihr vor allem in solchen Verfahren Vorteile, in denen die Anleger nicht über die entscheidenden Argumente und Informationen verfügen. Wir raten deshalb allen betroffenen Anlegern, sich an eine Kanzlei zu wenden, die nachweislich eine überzeugende Leistungsbilanz und die notwendigen Erfahrungen im Fall MONTRANUS vorzuweisen hat.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Film und Medienfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Montranus Medienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. März 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Vb