Immobilienfonds MPC Indien 1 war von Anfang an mit Problemen belastet
Daher hat der MPC Indien 1 auch eine ungewöhnlich kurze Laufzeit: 4 Jahre waren bei der Auflage im Jahr 2007 veranschlagt. Ob diese Prognose angesichts der mannigfaltigen Schwierigkeiten ausreicht, wird sich zeigen müssen. Denn gleich zu Beginn musste der MPC Indien 1 einen Rückschlag hinnehmen, da ein der Projektentwickler nicht seinen Verpflichtungen nachkam und ein langwieriger Prozess angestrengt werden musste. Und auch die Finanzen bereiten Sorgen. Die Einnahmen entsprachen von Anfang an nicht den Kalkulationen, während die Ausgaben höher als geplant waren.
Anleger, die sich angesichts dieser Schwierigkeiten von ihrer Beteiligung am MPC Indien 1 jetzt trennen möchten, stehen vor einem Problem. Ein Verkauf der Fondsanteile auf dem Zweitmarkt ist mit erheblichen Verlusten verbunden. Aktuell werden Anteile des MPC Indien 1 zu etwa 1/5 ihres Werts gehandelt. Bei einer Mindestbeteiligungssumme von 10.000 Euro kann dies empfindliche Einbußen für verkaufswillige Anleger bedeuten. Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eröffnen.
Alternative zu einem verlustreichen Verkauf am Zweitmarkt
Bei einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anleger des MPC Indien 1 Schadensersatz beanspruchen können. Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung des Anlageberatung, da bei den Beratungsgesprächen oft Fehler passieren. So musste Anleger des MPC Indien 1 genau erklärt werden, was ein geschlossener Immobilienfonds ist und welche Risiken einem solchen Fonds innewohnen. Denn ein Immobilienfonds ist ein Unternehmen und daher bestehen große Chancen, aber auch große Risiken. Auch musste den Anlegern des MPC Indien 1 gegenüber offengelegt werden, ob die Berater Provisionen (kick backs) erhielten.
Anleger des MPC Indien 1, die das Gefühl haben, dass ihr Anlageberatungsgespräch solche oder ähnliche Defizite aufwies, sollten zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des MPC Indien 1, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "MPC Indien" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst