Projekte entwickeln sich nicht plangemäß - Problem auch beim Fonds selbst
Aber nicht nur auf den Baustellen in Indien spitzt sich die Lage zu. Auch der Fonds MPC Indien 2 selbst steuert auf erhebliche Probleme zu. Der Immobilienfonds hat drückende Schulden von rund 40 Mio. Euro, die spätestens im September 2013 zurückgezahlt werden müssen. Da der MPC Indien 2 aber noch weit entfernt von der geplanten Umsetzung der Projekte ist, stellt sich die Frage, ob die anvisierte kurze Laufzeit des Fonds bis ins Jahr 2014 noch eingehalten werden kann. Auch rücken die erwarteten Ausschüttungen und Renditen für die Anleger des MPC Indien 2 in vermutlich weite Ferne.
Die Situation des Immobilienfonds MPC Indien 2 ist alles andere als rosig. Im allerschlimmsten Fall könnte den Anlegern sogar ein vollständiger Verlust ihres investierten Kapitals drohen. Was können Anleger des MPC Indien 2, die nicht an eine positive Entwicklung des Immobilienfonds glauben, jetzt unternehmen? Sie können sich zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht über die Chancen eines verlustfreien Ausstiegs beraten lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, ob Anleger des MPC Indien 2 Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Anlageberatungsgespräche weisen oft Fehler auf
Ein immer wieder erfolgversprechender Ansatzpunkt ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs. Denn oft passierten bei der Anlageberatung Fehler. Anlegern des MPC Indien 2 musste erklärt werden, was ein geschlossener Immobilienfonds ist und welche Risiken damit verbunden sind. Denn ein Immobilienfonds ist ein Unternehmen und wie bei jedem Unternehmen bestehen große Chancen, aber auch große Risiken. Auch musste den Anlegern des MPC Indien 2 gegenüber offengelegt werden, ob die Berater Provisionen (kick backs) erhielten.
Haben Anleger des MPC Indien 2 das Gefühl, dass ihr Anlageberatungsgespräch solche oder ähnliche Defizite aufwies, sollten sie angesichts der ungewissen Zukunft der indischen Projekte nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Wurden Anleger nicht richtig beraten, stehen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung im Raum. Anleger des MPC Indien 2, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "MPC Indien" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst