Ob die vielen Anleger der Aufforderung des Fondsmanagements Folge leisten und weitere 12% des ursprünglichen Eigenkapitals nachschießen werden, ist mehr als fraglich. Wirft man hier gutes Geld schlechtem nach? Eine nachhaltige Erholung der Charterraten sehen namhafte Analysten nicht vor dem Jahr 2014, wie die Fondszeitung (August 2012) berichtet. Vor diesem Hintergrund eine realistische Fortführungsperspektive zu sehen ist sehr schwierig.
Anleger sollten deshalb eine realistische Ausstiegschance suchen und nutzen. Diese kann sich aus Zeichnungsphase ergeben. Es ergeben sich regelmäßige Beratungsfehler, die bei Schiffsfonds auftauchen:
- Schiffsfonds sind als Altersvorsorge nicht geeignet, weil sie nicht sicher sind
- nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition
- 26,5% der Anlegerinvestitionen flossen in verschiedene Vertriebsprovisionen
- prognostizierte Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt
- kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten
- Abhängigkeit der Schiffswerte von der Situation auf den Chartermärkten
- keine Information über Risiken der "loan-to-value Klauseln" in den Kreditverträgen
- Risiko durch Fremdwährungskredit - Japanischer Yen wegen Kursschwankung
- kein funktionierender Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen
- Anleger kommen bis 2023 nicht mehr an ihr Geld wegen der Verträge
Der Prospekt weist nach Prüfung durch BSZ e.V. Fachanwälte einige Mängel auf, über die der Berater hätte aufklären müssen. Dazu gibt es verschiedene BGH Rechtsprechung. Anleger des Fonds "MPC Offen Flotte" (MS Santa B Schiffe mbH & Co. KG) haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.
Anleger sollten sich daher durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen. Schon eine Erstberatung ermöglicht eine gute Einschätzung der persönlichen Situation.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC Offen Flotte Santa B Schiffe“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst