Die Lage hat sich seit dem letzten Informationsschreiben vom Januar 2012 nochmals verschlechtert: die Fondsgeschäftsführung hatte Kontakt zu den finanzierenden Banken aufgenommen und um Aussetzung der Tilgung für die Jahre 2012 und 2013 gebeten – die finanzierenden Banken haben dies abgelehnt!
Die Anleger sollen nun in naher Zukunft aufgefordert werden, sich freiwillig an einem Kapitalnachschuss zu beteiligen, der ca. 20 % der nominalen Beteiligungssumme des jeweiligen Kommanditisten betragen soll.
Juni 2012: Beim Reefer Flottenfonds I besteht Insolvenzgefahr!
Die Einnahmen der Kühlschiffe reichen nicht mehr aus, um die Schiffsbetriebskosten und die fälligen Darlehensraten zu bedienen. So wurde es den Anlegern Mitte Juni mitgeteilt. Die Banken fordern offenbar die Sanierung des Fonds.
Die Anleger haben bislang statt der prospektierten Ausschüttungen von ca. 40 % lediglich ca. 14 % erhalten. Und voraussichtlich wird dasselbe geschehen wie beim Nachfolgerfonds: die Anleger werden zur Erbringung eines Kapitalnachschusses aufgefordert werden, der bei ca. 20 % liegen wird.
Nach Auffassung der BSZ-Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte enthält der Prospekt Prospektmängel; außerdem wurden die von dieser Kanzlei vertretenen Anleger fehlerhaft beraten. Beides begründet Schadensersatzansprüche.
Ein Totalverlust der angelegten Gelder droht daher, und wer weiteres Geld investiert, könnte auch dieses am Ende verlieren. Wir raten daher den Anlegern dringend, die Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen und ggf. vor Gericht durchsetzen zu lassen, bevor es zu spät ist.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Reefer-Flottenfonds I" und "Reefer-Flottenfonds II" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. Juni 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.