Der Schiffsfonds "Maritime Werte 3" betreibt das "MS Lauenburg" und das "MS Papenburg". Bei beiden Schiffen handelt es sich um Vollcontainerschiffe mit einer Ladekapazität von lediglich 1.740 TEU. Einen Charterer hatten die Schiffe seit Übernahme durch den Fonds im Juli 2007 nur bis Anfang bzw. Mitte 2009. Danach sollten die Schiffe im C17-Chartereinnahmenpool fahren. Bei einer Laufzeit bis 2025 wurden den Anlegern hierbei üppige Renditen in Aussicht gestellt.
Not-OP bereits 2009
Kaum fuhren die Schiffe im C17-Pool, brachen die Chartereinnahmen drastisch ein und lagen 63 % unter den Planwerten. Die Tilgung der Schiffshypothekendarlehen, welche ca. 60 % der Gesamtinvestitionskosten ausmachen, musste daraufhin bis einschließlich 2011 ausgesetzt werden, so auch bis heute die Ausschüttungen. Hingegen wurden die Anleger mit einem teuren Fortführungskonzept konfrontiert. Über US-$ 7,5 Mio. mussten diese in Form einer Kapitalerhöhung aufbringen, um ihren Fonds vor dem "Absaufen" zu bewahren. Doch kaum scheint das "Leck gestopft", bahnt sich schon das nächste Unwetter an.
Rauer Seegang
Laut einem Bericht des Brancheninformationsdiensts kapital-markt intern (k-mi) führen Neubauablieferungen in der Größenklasse 18.000 TEU an die Linienreederei Maersk zu einem erbitterten Konkurrenzkampf unter den Schiffen in den entsprechenden Fahrtgebieten. Es soll sich zunehmend die Verdrängung von kleineren Größenklassen abzeichnen. Dies soll soweit führen, dass die durchschnittliche Charterrate des C17-Pools für das Jahr 2012 derzeit auf nicht über US-$ 8.000,00/Tag geschätzt wird, obwohl im Fortführungskonzept US-$ 12.250,00/Tag angenommen wurden. Dies dürfte den Schiffsfonds erneut in eine kritische Liquiditätslage bringen. Auch die kreditfinanzierenden Banken, die Credit Suisse und die Helaba, haben dieses Szenario bereits im Auge. Fraglich ist nur, ob diese sich ein zweites Mal kompromissbereit zeigen.
Rettung in Sicht
Eine solche zweite Rezession ("double-dip") würde der Schiffsfonds "Maritime Werte 3" aller Wahrscheinlichkeit nach nicht überleben. Bittere Verluste wären die Folge. Nach Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte haben betroffene Anleger aber gute Chancen, sich von ihrem Investment zu trennen. Insbesondere die unterlassene Aufklärung über Rückvergütungen ("Kick-Backs") durch die beratende Bank lösen Schadensersatzansprüche aus, die den Anleger zur Rückabwicklung seines Fondsanteils berechtigen können.
Geschädigte Anleger können sich daher der BSZ e.V. -Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Maritme Werte 3 anschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.