Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 423485

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Medico 29: Erfolg gegen Bonnfinanz!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte erstreitet beim LG Karlsruhe Schadensersatz für Anleger!

(lifePR) (Dieburg, )
In dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Rötlich Rechtsanwälte Fachanwälte erstrittenen Urteil vom 11.06.2013 hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe die Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung an den Medico Fonds Nr. 29 verurteilt.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger vom Anlageberater der Bonnfinanz AG eine Beteiligung an Medico Fonds Nr. 29 empfohlen.

Das Landgericht Karlsruhe bejaht selbstverständlich das Vorliegen eines Beratungsvertrages. Als Zeugen wurde der Bruder des Klägers sowieso der damalige Berater vernommen. Der Berater hatte nach der Überzeugung des Gerichts dem Kläger die Geldanlage nahe gebracht, obwohl es ihm vor allem um die Altersvorsorge und in zweiter Linie um eine Steuerersparnis ging.

Das Landgericht hat ausgeführt, dass, obwohl der Prospekt übergeben worden war, dieses nicht ausreicht, da die mündliche Beratung für den Anlageinteressenten das entscheidende Kriterium ist, so dass selbst bei sorgfältiger Lektüre des Prospekts allenfalls eine widersprüchliche Aufklärung des Klägers vorliege, die nicht ausreichend sei.

Die Aufklärungs- und Beratungspflichten wurden im entschiedenen Fall daher nicht hinreichend erfüllt.

Die Beratungsfehler waren nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe auch kausal für den Schaden. Der Kläger kann sich auf den Grundsatz aufklärungsrichtigen Verhaltens berufen.

Die Ansprüche des Klägers sah das Landgericht Karlsruhe auch nicht als verjährt an. Die unterbliebene Lektüre des Emissionsprospektes könne dem Anleger, so das Landgericht, nicht vorgehalten werden, dass der Kapitalanlageinteressent regelmäßig auf die ihm erteilte mündliche Beratung vertrauen dürfe und nicht gehalten sei, deren Richtigkeit durch Lektüre des Prospekts zu überprüfen. Es bestand auch keine Verpflichtung zur Lektüre der übersandten Rechenschaftsberichte, denn ansonsten hätte der Schuldner, in diesem Fall die Bonnfinanz, es in der Hand, durch Übersendung entsprechender gegebenenfalls unübersichtlicher Unterlagen die subjektive Voraussetzung für den Verjährungsbeginn im Sinne einer grob fahrlässigen Unkenntnis gem. § 199 BGB zu schaffen.

Die erhaltenen Steuervorteile muss sich der Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht anrechnen lassen. Das Gericht hat allerdings die Klage hinsichtlich des entgangenen Gewinns abgewiesen. Insofern wird diese Frage die 2. Instanz klären müssen. So wurde die Bonnfinanz zum Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte des Kl. aus der Fondsbeteiligung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Medico Fonds gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
driröt

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.