In einem langjährigen Streit über die Rechtmäßigkeit von Verlustzuweisungen hat der Fondsinitiator Hannover Leasing vor dem Finanzgericht München Recht bekommen. Das Finanzgericht München entschied gegen das Finanzamt München und erkannte in einem Gerichtsbescheid die Rechtmäßigkeit der anfänglichen negativen steuerlichen Ergebnisse des Medienfonds "Lord of the Ring II".
Das Finanzamt hatte 2009 in diesem und sieben gleich gelagerten Fonds des Initiators die Steuerbescheide geändert und den Investoren die Steuervorteile durch die Verlustzuweisungen gestrichen. Dagegen klagte Hannover Leasing.
Das Finanzgericht erklärte nach Angaben des Fondsinitiators in dem 90-seitigen Beschluss, dass der Fonds anders als vom Finanzamt behauptet keine Steuern hinterzogen und keine Scheingeschäfte vollzogen habe. Ferner sei die Fondsgesellschaft Produzentin und Herstellerin des Kinofilms.
Wenn das Finanzamt nicht gegen das Urteil vorgeht, wird es am 9. Februar 2014 rechtskräftig. Danach müssen den Anlegern die aberkannten Steuervorteile wieder zugesprochen werden. Die Investoren des Fonds wurden am vergangenen Freitag schriftlich informiert. "Wir hoffen nun auf den lang ersehnten Rechtsfrieden, und dass die Finanzverwaltung diesen Gerichtsbeschluss als Referenz-Entscheidung für die sieben gleich gelagerten Fonds anerkennt", erklärte Hannover-Leasing-Geschäftsführer Andreas Ahlmann in einer Telefonkonferenz.
13.000 Anleger haben laut Hannover Leasing in die acht Medienfonds rund eine Milliarden Euro investiert. Der hier klagende Medienfonds akquirierte in 2000 rund 170 Millionen Euro Eigenkapital.
Sofern die jüngste Entscheidung nicht noch durch eine Revision umgekehrt wird, können die Anleger die Steuervorteile wieder geltend machen. Wer aufgrund des geänderten Steuerbescheids 2009 die Steuern nachgezahlt hat, bekommt die Steuern zuzüglich 6 % p.a. Zinsen zurück. In den Fällen, in denen das Finanzamt während des Rechtsstreits die Zahlungsaufforderung ausgesetzt hat, können die Steuervorteile behalten.
Finanzgerichts Aktenzeichen 1 K 2603/11. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Wenn der Gerichtsbescheid rechtskräftig wird, stehen den Anlegern die ursprünglich anerkannten Verluste wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Hannover Leasing hofft, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung rechtskräftig werden lässt. Man könne aber nicht ausschließen, dass das Finanzamt München einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellt. Zudem hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Verlustzuweisungen waren im Vertrieb der Medienfonds ein zentrales Motiv für eine Beteiligung. Wesentlich für die Anerkennung der Steuervorteile ist, dass die Fondsgesellschaft Herstellerin der Filme ist. Sie mussten mithin durch die Herstellereigenschaft ein unternehmerisches Risiko tragen.
Kapitalanleger der Hannover Leasing Medienfonds sollten sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Besonders bei den 6 % Zinsen p. a. geht es zusätzlich um viel Geld.
Konkret betroffen sind die Medienfonds
Hannover Leasing 143 (Montranus),
Hannover Leasing 158 (Montranus II) und
Hannover Leasing 166 (Montranus III).
Es bestehen somit gute Gründe der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hannover Leasing beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. Januar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khsteff