Der Hintergrund dieser bislang unter dem Strich wenig überzeugenden Geschichte des Markts für Mittelstandsanleihen in Deuschland ist mittlerweile bekannt und soll hier an dieser Stelle nicht vertieft wiederholt werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien haben sich bereits in der Vergangenheit in einigen Beiträgen immer wieder mit verschiedenen Firmen auseinandergesetzt, die Mittelstandsanleihen begeben haben, bei denen allerdings die Gefahr besteht, dass sie die Zinskuponzahlungen an ihre Anleihegläubiger nicht werden bedienen können oder aber diese Zahlungen bereits eingestellt haben.
Heute werfen wir einen Blick auf die Unternehmensanleihe der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH, die ebenfalls im kritischen Fokus der Marktteilnehmer steht.
Bekanntermaßen waren die letzten berichteten Quartalszahlen allesamt nicht überzeugend. Auch der vor wenigen Wochen aktualisierte Jahresausblick 2014 ,,lockt keinen Hund hinter dem Ofen" hervor, wie Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht feststellt. Wesentliche in Aussicht gestellte bzw. erwartete Geschäftszahlen-Parameter wie u.a. Umsatz, Jahresüberschuss, free cashflow und Eigenkapitalquote können die Anleihegläubiger nicht froh stimmen. So soll insbesondere der erwartete Umsatz für 2014 hinter den Erwartungen zurückbleiben. Da gleichzeitig einerseits kein Spielraum für Preissteigerungen besteht, andererseits nicht an der Kostenschraube gedreht werden soll - insbesondere auch nicht auf geplante Investitionen verzichtet werden soll - wird der Verlust im aktuellen Geschäftsjahr noch weiter steigen. Damit einhergehend wird die Eigenkapitalquote zugleich weiter sinken.
,,Keine guten Aussichten für die Traumschiff-Anleihe", kommentiert Rechtsanwalt Kurdum die aktuellen Perspektiven des Unternehmens. ,,Inwieweit die Firma auch im Jahr 2015 ihren Kapitaldienst aus der Anleihe wird erbringen können, wird abzuwarten bleiben. Die Börse hat die schwachen Aussichten natürlich bereits eingepreist und den Bond auf einen Kurs bei 46% hinabgeschickt."
Auch die Rating-Agentur FERI hat auf die schwachen Geschäftsaussichten reagiert und die Mittelstandsanleihe von vormals ,,BB-,, auf ,,B-,, herabgesetzt, zudem den Ausblick für den Bond auf ,,negativ" gesetzt.
Die weitere Entwicklung der Anleihe wird für die Anleger weiterhin spannend bleiben. Wenn Anleger, die in die 6,875%-Anleihe der MS Deutschland investiert haben, angesichts der aktuellen Situation rechtliche Unterstützung wünschen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum blickt hierbei nicht nur mit einem juristischen Blickwinkel, sondern als ausgebildeter Finanzanalyst sowie Portfoliomanager auch unter einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt auf den Traumschiff-Bond.
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen/ MS Deutschland" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.