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Nauerz & Noell – Anlageberaterin zum Schadensersatz in Höhe von € 210.000,00 verurteilt

Das Landgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Anlageberaterin im Rahmen der Anlageberatung die Genussrechte der Nauerz & Noell AG nicht richtig und nicht vollständig dargestellt hat.

(lifePR) (Dieburg, )
Mit Urteil vom 15.05.2012, Az.: 7 O 258/10 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Karlsruhe eine Anlageberaterin verurteilt, einer von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenem Kläger Schadensersatz in Höhe von € 210.000,00 zu zahlen.

Das Landgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil festgestellt, dass die Anlageberaterin im Rahmen der Anlageberatung die Genussrechte der Nauerz & Noell AG nicht richtig und nicht vollständig dargestellt hat.

Die Nauerz & Noell AG hat bei mehreren Hundert Anlegern mehrere Millionen Euro Anlagekapital in Form von Genussrechten eingeworben. Die Nauerz & Noell AG stellte das Unternehmen häufig auch auf Investmentmessen als erfolgreiche „Investmentboutique“ dar. Geworben wurde gegenüber den Anlegern mit einer Grunddividende von 8,25 %.

Der ehemalige Vorstand der Nauerz & Noell AG wurde zwischenzeitlich mit Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern, Az: 6058 JS 17872/07.Wi 3LS wegen Betrugs in besonders schweren Fall in mittelbarer Täterschaft in 37 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Das Strafgericht stellte in seinem Urteil fest, dass die von den Anlegern als Genussrechtskapital eingenommenen Gelder nicht gemäß den Aussagen des Emissionsprospektes, sondern „im Wesentlichen zeitnah“ anderweitig verbraucht [wurden]. So stellte das Strafgericht fest, dass die von den Anlegern eingeworbenen Gelder im Wesentlichen für die Begleichung bereits eingegangener Verpflichtungen wie Miete, Personalkosten, Kosten für Rechtsanwälte, Steuerberater, Bezahlung teurer Firmenwagen und der Finanzierung des aufwendigen Lebensstil des Angeklagten ermöglichten.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 15.05.2012 darf Anlegern, die sich an der Nauerz & Noell AG beteiligt haben, grundsätzlich Hoffnung machen. In den uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Anlage regelmäßig anhand des Emissionsprospektes mit Stand September 2005 erläutert, welcher unseres Erachtens erhebliche Mängel aufweist. Dies hätte den Anlageberatern im Rahmen ihrer Verpflichtung, das Anlageprodukt auf Plausibilität hin zu prüfen, auffallen müssen. Allein deswegen halten wir grundsätzlich Schadensersatzansprüche für möglich. Betroffenen Anlegern ist daher in jedem Fall zu empfehlen, ihre Ansprüche von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen.“

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Nauerz & Noell AG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
brü/ms

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