OLG München stellt enge Zusammenarbeit zwischen Bank und Wertpapierhandelshaus fest
Da die Accessio AG zwischenzeitlich Insolvenz anmeldete, stellte sich die Frage, an wen sich die vielen geschädigten Anleger wenden können. Und just hier bietet das Urteil des Oberlandesgerichts München neue Hoffnung für die Anleger. Das Gericht verurteilt die DAB Bank zu Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Nach Ansicht der Richter lag eine sehr enge Kooperation zwischen der DAB Bank und der Accessio AG vor. Das Wertpapierhandelshaus beriet die Anleger und die DAB Bank führte die Depots der Anleger. Die Bank habe ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten an die Accessio AG ausgelagert, urteilte das Münchner Gericht, weswegen sie nun haften müsse. Gegen dieses Urteil kann die DAB Bank nun Revision einlegen, sodass die Ansprüche der Anleger vor dem Bundesgerichtshof nochmals auf den Prüfstein gestellt werden könnten.
Es zeigt sich ein weiteres Mal, dass falsche Anlageberatung durch Banken - und jetzt auch Kooperationspartner! - keine absoluten Ausnahmefälle sind. Anleger, die sich wehren, haben echte Chancen, Schadensersatz zu erhalten. Daher kann es sich für Anleger der DAB Bank, der Accessio AG und weiterer Kooperationspartner der DAB Bank lohnen, ihre Kapitalanlagen durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen. Da mögliche Ansprüche bereits 3 Jahre nach der Zeichnung verjähren können, sollten Anleger nicht zögern, sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, um ihre individuellen Ansprüche ermitteln und sichern zu lassen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.