Aber selbst wenn eine außergerichtliche Einigung scheitert, bestehen nicht selten gute Erfolgsaussichten vor Gericht. Sowohl das Landgericht Frankfurt am Main als auch das Landgericht Berlin haben beispielsweise bereits entschieden, dass Bankberater über die Risiken der offenen Immobilienfonds vollumfänglich aufklären müssen, also auch über die Verlustrisiken, die mit einer Fondsschließung einhergehen.
Nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte wurde im Rahmen der Anlageberatung, die zum Erwerb der Immobilienfondsanteile führte, häufig mitgeteilt, dass man mit den Fondsanteilen eine sichere und jederzeit verfügbare Anlage erwerbe. Dass dem nicht so ist, müssen nun zahlreiche Anleger leidvoll erfahren.
Mehrere offene Immobilienfonds mussten die Rücknahme der Anteile aussetzen und oder befinden sich in Liquidation. Von derartigen Maßnahmen betroffen sind die Anleger der Fonds:
- Morgen Stanley
- P2 Value
- KanAm Grundinvest
- KanAm US-Grundinvest
- SEB Immoinvest
- AXA Immoselect
- AXA Immosolutions
- CS Euroreal
- Degi International
- Degi Europa
- Degi German Business
- Degi Global Business
- DJE Real Estate
- DWS Immoflex Vermögensmandat
- db Immoflex
- Premium Management Immobilien Anlage
- Santander Kapitalprotekt P
- TMW Immobilien Weltfonds P
- UniImmo Global
- UBS 3 Sector
Anleger, die einen dieser Immobilienfonds auf Beratung erworben haben und nicht über die Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, können Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen.
Soweit Immobilienfonds von Banken vertrieben wurden, mussten die Anlageberater auch auf eventuell anfallende Kick-Back-Zahlungen hinweisen, so Rechtsanwalt Und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz der bereits zahlreiche Anleger vertritt.
Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird als Schaden die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös beansprucht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche. Wegen kurzer, eventuell sogar kurz vor dem Ablauf stehender Verjährungsfristen, können Geschädigte regelmäßig nicht abwarten, ob ihnen nach der vollständigen Liquidation des Fonds ein Schaden verbleibt.
Anleger die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden, um mögliche Ansprüche prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Offene Immobilienfonds" gegründet. Anleger die sich im Zusammenhang mit Immobilienfonds falsch beraten fühlen, bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.