BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-Kapitalmarktrecht Adrian Wegel: „ Aufgrund dieser Entwicklungen sollen Anleger mögliche Schadenersatzansprüche gegen die damaligen Vermittler/Berater und insbesondere die anbietendenden Banken prüfen lassen“. Diese hatten bei der Beratung oft erhebliche Fehler gemacht und wesentliche Risiken verschwiegen. Nicht selten verschwieg man seitens der Berater, dass ein Totalverlust möglich ist. Angeboten wurden die Fonds aber als „sichere Anlage“.
Ein weiteres Verkaufsargument war, dass die Beteiligungen als Altersvorsorg dienen sollten. Da es sich aber um eine unternehmerische Beteiligung handelt, haften die Anleger auch für die Verluste, was einer Anlage zur Altersvorsorge widerspricht. Auch hierin liegt ein Beratungsfehler. Verschwiegen wurde auch, dass man derartige Beteiligungen auf dem Zweitmarkt nur unter erheblichen Verlusten veräußern könne, sprich eine jederzeitige Verfügbarkeit über das eingesetzte Kapital gerade nicht gegeben war. Dies war aber vielen Anlegern wichtig.
Ein weiterer wesentlicher Beratungsfehler liegt darin, dass die Berater der Banken die erhaltenen Provisionen verschwiegen hatten, was nach der Kick-Back Rechtsprechung des BGH zu einer Haftung der Banken auf Schadenersatz führt. Die PRORENDITA FONDS wurden überwiegend von der Commerzbank AG vertrieben.
Für betroffene Anleger gibt es gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „PRORENDITA FONDS“ anzuschließen und Ansprüche prüfen zu lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.