Gegen dieses Urteil hatte die Postbank AG vor dem Oberlandesgericht Hamm Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Postbank AG darauf hingewiesen, dass es beabsichtige, die Berufung durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen. Daraufhin hat die Postbank AG ihre Berufung zurückgenommen.
Damit ist ein wegweisendes Urteil für diejenigen Anleger des SAB Fonds „Neue Welt", die ihren Anteil finanziert haben, rechtskräftig geworden.
Rechtsanwalt Limmer empfiehlt allen Anlegern, die ihre Kapitalanlage mittels Darlehen finanziert haben, sich von im Kapitalanlagerecht fachkundigen Anwälten beraten zu lassen, welche Erfolgsaussichten auf Rückabwicklung des Darlehens im konkreten Fall bestehen, falls die Kapitalanlage notleidend ist.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „SAB Fonds Neue Welt": anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt