Nachdem bereits im letzten Jahr die Zahlungen an die Gesellschafter ausgesetzt wurden, sollte durch den Zusammenschluss sämtlicher Fondsgesellschaften in die Master LP Kosten gesenkt werden, um zukünftig gewinnbringend arbeiten zu können. Nachdem der Zusammenschluss der Beteiligungen nunmehr vollzogen wurde, teilen vereinzelte Anleger mit, dass nach Aussage von POC auch in 2014 voraussichtlich die Ausschüttungen ausbleiben werden.
Aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten zum Stand der POC Beteiligungsgesellschaften fragen sich die Anleger nur, wie es mit der Beteiligung weiter geht.
Realisiert sich das Totalverlustrisiko nun?
Nach Aussage der Gesellschaft sollten die Umstrukturierung und der Zusammenschluss der Beteiligungsgesellschaften das Totalverlustrisiko gerade verhindern. Aufgrund der momentanen Kommunikation von POC ist jedoch gegenwärtig unsicher, ob diese Maßnahmen tatsächlich erfolgversprechend sind und greifen werden.
Welche Möglichkeiten stehen den betroffenen Anlegern gegenwärtig zur Verfügung?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen bereits Anleger der Proven Oil Canada bei der Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Abhängig vom Einzelfall kann den Anlegern ein Widerrufsrecht zustehen. Auch könnte die Möglichkeit eines außerordentlichen Kündigungsrechts aufgrund des Zusammenschlusses der Objektgesellschaften gegeben sein. Darüber hinaus ist es ratsam, Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren von POC und/oder gegen die Vermittler zu prüfen, sofern die Anleger nicht korrekt und umfassend aufgeklärt wurden.
Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung als auch aus fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt ergeben können, von einer auf kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "POC - Proven Oil Canada" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.