Bereits am 30.03.2012 hatte der Vorstand der Q-Cells SE (Europäische Aktiengesellschaft) angekündigt, Insolvenz anmelden zu müssen, da er derzeit keine Fortführungsprognose sehe. Der Konzern muss Ende April im Wert von 200 Mio. Euro Anleihen zurückzahlen. Ein Konzept sah vor, dass die Schuldverschreibungen in Eigenkapital umgewandelt und die Anleihe-Besitzer zu den größten Eigentümern des Konzerns werden sollten. Mit den größten Gläubigern war eine Einigung in Form eines Dept-Equity-Swaps bereits gelungen, darunter Hedge Fonds wie Arrowgrass Capital, Davidson Kempner, Brencourt oder der Investment Bank JP Morgan. Da einige Gläubiger dieses Konzept jedoch nicht mittragen wollten und in einem Gerichtsverfahren wahrscheinlich obsiegt hätten, hat sich dieses Sanierungskonzept zerschlagen. Hintergrund dafür ist ein Urteil, welches bereits die Insolvenz des Holzverarbeiters Pfleiderer besiegelte. Das OLG Frankfurt a. M. erklärte das Schuldverschreibungsgesetz für unanwendbar, wenn Anleihen von ausländischen Gesellschaften ausgegeben wurden. Die nun fällige Anleihe stammt jedoch von einer niederländischen Q-Cells-Tochter.
Von der Q-Cells-Pleite sind nun fast 2200 Arbeitsplätze bedroht, davon rund 500 in Malaysia. In Deutschland konzentriert sich die Produktion in der früheren Braunkohle-Region Bitterfeld. Q-Cells bildet den Kern des so genannten „Solar Valley“ in Sachsen-Anhalt mit insgesamt 3500 Beschäftigten. Im letzten Jahr hatte Q-Cells einen Verlust von 846 Mio. Euro ausgewiesen, der Umsatz war um ein Viertel auf rund eine Mrd. Euro eingebrochen.
Geschädigte Anleger sollten Ihre Ansprüche möglichst durch einen Fachmann prüfen lassen. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen die Anleger ihre Ansprüche anmelden. Der BSZ e.V. wird über die entsprechenden Termine informieren.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 03.April 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.