Diese Tatsache hat den BSZ e.V. dazu bewegt, sich die Situation bei den diversen RWI-Fonds genauer anzusehen. Dabei haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in diversen Fällen Ansatzpunkte für Beraterhaftung erkannt bzw. sind der Meinung, dass Klagen aus Beraterhaftung Sinn machen würden. Erfreulich ist dabei, dass die RWI-Fonds teilweise über verschiedene Banken vermittelt wurden, so dass hier solvente Haftungsgegner zur Verfügung stehen.
Betroffene RWI-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „RWI-Fonds“ anschließen, um ein gemeinsames Vorgehen bei den RWI-Fonds zu erreichen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „RWI-Fonds " anschließen
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.