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Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz bei Klagen für Kapitalanlagen rechtzeitig einholen!

Rechtsschutzversicherung und Klagen gegen offene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Medienfonds!

(lifePR) (Dieburg, )
Wer wegen der drohenden Verjährung von Ansprüchen gegen offene Immobilienfonds, Schiffsfonds und Medienfonds noch 2012 klagen will muss sich beeilen. Deckungsschutz der Rechtsschutz dauert immer länger!

Mit einer Rechtsschutzversicherung werden viele mögliche Versicherungsfälle des Lebens abgedeckt, die durch die Vertragsbedingungen jedoch unterschiedlich behandelt werden. Man spricht von Leistungsarten oder auch Rechtsschutzarten. Solche Leistungsarten sind beispielsweise:

Verkehrsrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz etc.

In den Privatrechtsschutzbedingungen ist das Risiko der Kapitalanlagen je nach Rechtsschutzbedingungen versichert. In letzter Zeit werden von Rechtsschutzversicherern die Kapitalanlagesachen kritisch geprüft. Es gibt auch schon Policen ohne Deckung für Kapitalanlageprodukte oder mit einer Deckelung der Summe.

Man benötigt für die Erreichung der Deckung einer Rechtsschutzversicherung eine Abdeckung über den gesamten Lauf der Kapitalanlage. Der gesamte Deckungsschutz kann auch bei verschiedenen Versicherungen bestehen, wenn eine Rechtsschutzversicherung sich direkt an die andere anschließt. Es bestand dann eine Vorversicherung. Entscheidend für die Anrechnung der Vorversicherung ist, dass für dasselbe Risiko und für die selben Gefahren lückenlos Deckung besteht. Liegt zwischen dem Ende des Vorvertrages und der neuen Police auch nur ein einziger versicherungsfreier Tag, wird die Vorversicherung komplett nicht angerechnet.

Es ist jetzt höchste Zeit den Deckungsschutz bei Klagen für Kapitalanlagen, offene Immobilinefonds, geschlossene Immobilinefonds, Schiffsfonds, Medienfonds einzuholen. Erfahrungen von Fachanwälten für Bank- und Kapitalanlagerecht zeigen, dass es von Rechtsschutzversicherer umfassende Anforderungen bei der Einreichung einer Deckungsanfrage gibt. Es kommt fast immer zu Rückfragen.

Es kann auch zu einer Ablehnung der Deckung kommen, wenn der Sachverhalt in den Augen der Rechtsschutzversicherung zweifelhaft ist. Dann muss umfassend ergänzend argumentiert werden. Es gibt inzwischen auch Rechtsprechung gegen Rechtsschutzversicherungen, die die Deckung in Kapitalanlagesachen abgelehnt haben.

Sie sollten die nächsten Wochen nutzen und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht beraten lassen, was bei ihrer Kapitalanlage in offene Immobilienfonds, geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Medienfonds zu tun ist.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rechtsschutzversicherung anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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