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S & K: Anleger können Gelder sichern! Fenstersprung des S & K-Chefs!

Staatsanwaltschaft veröffentlicht Liste der sicher gestellten Vermögenswerte!

(lifePR) (Dieburg, )
Eile ist geboten! S & K-Chef Stephan Schäfer springt aus dem Fenster! Stephan Schäfer, einer der beiden Chefs der S & K-Gruppe, ist am 27.09. aus dem Fenster des Frankfurter Landgerichts aus dem 1. Stock gesprungen und hat sich dabei schwer verletzt! Noch nicht klar ist, ob es sich hierbei um einen Fluchtversuch oder um einen Suizidversuch handeln sollte.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ,,wirft es ein schlechtes Licht auf die Justiz, wenn derart geringe Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, dass so etwas passieren kann." Schäfer soll sich wohl bei dem Fenstersprung schwer verletzt haben.

Die Verantwortlichen der ,,S & K"-Gruppe sollen tausende Anleger geschädigt haben und hierbei einen Schaden im dreistelligen Millionenbereich verursacht haben.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt auch eine Liste mit vorläufig sicher gestellten Vermögenswerten veröffentlicht, darunter Immobilien, Uhren, Motorräder, etc.

Geschädigte können versuchen, auf die sicher gestellten Vermögenswerte zuzugreifen, dies geschieht aber nicht automatisch z.B. durch die Staatsanwaltschaft, sondern hierfür ist ein vollstreckbarer Titel erforderlich, z.B. in Form eines Arrests oder eines Urteils.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Hierbei sollten Geschädigte jedoch berücksichtigen, dass das sog. ,,Prioriätsprinzip" gilt, d.h., die Vermögenswerte werden nicht gleichmäßig unter den Geschädigten verteilt, sondern wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Ein zügiges Handeln ist daher sehr zu empfehlen.

Auch sollten Geschädigte ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, eine Forderungsanmeldung ist nun möglich.

Betroffene S & K-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft S & K anschließen.

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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 04.10.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
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