Bereits vor einiger Zeit hatte der leitende Staatsanwalt Robert Wallner laut dem „Liechtensteiner Volksblatt“ vom 23.08.2011 mitgeteilt, dass die Auswertung von Unterlagen und die Befragung von Geschädigten den dringenden Verdacht erhärtet hätten, dass Micheal Seidl Anlagen im Bereich Rohstoff und alternative Energien versprochen, in Wahrheit aber solche Anlagen nicht getätigt hätte. Vielmehr seien die anvertrauten Gelder auf ein Konto umgeleitet worden, auf das Seidl Zugriff gehabt hätte. Nach der Verdachtslage seien die Anlegergelder für private Zahlungen wie Kreditkartenabrechnungen, Miete für eine Luxusvilla, Unterhaltszahlungen, Zahlung von Altschulden bei der Samiv AG, etc. verwendet worden.
Bei der Samiv AG könnten ca. 2000 Anleger, vor allem aus Deutschland, geschädigt sein. Michael Seidl sitzt seit Ende Juli in St. Gallen in Untersuchungshaft, aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Liechtenstein.
Mittlerweile wurde über die Samiv AG der Konkurs eröffnet, Anleger sollten ihre Forderungen in Kürze anmelden, da hier kurze Fristen einzuhalten sind.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen eine „Internationale Anwaltsallianz im Fall Samiv AG/Money Service Group“ mit Anwaltskanzleien in 4 Ländern gegründet, um die Ansprüche der Geschädigten international optimal vertreten zu können. In Deutschland ist die Kanzlei Dres. Rohde & Späth im Rahmen der „Internationalen Anwaltsallianz“ vertreten, in der Schweiz die Kanzlei Fischer & Partner mit Kanzleien in Zürich, Zug und Bern, in Österreich mehrere Kanzleien, unter anderem die Kanzlei HLMK aus Wien, sowie in Liechtenstein die Kanzlei Helmut Schwärzler.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen gerade mögliche Schadensersatzansprüche in jede Richtung, so. z.B. gegen die früheren Samiv-Verantwortlichen Michael Seidl, Maurice Edelmann und Hannes Zellweger, aber auch gegen die Wirtschaftsprüfer, aber vor allem auch gegen die Vermittler der jeweiligen Anlage. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Insbesondere die Vermittler der Anlage dürften teilweise die Anleger nicht richtig beraten haben und hier zum Teil gute Schadensersatzansprüche der Anleger bestehen. Das Vollstreckungsrisiko muss zwar immer im Einzelfall überprüft werden, allerdings konnten wir inzwischen heraus finden, dass die Vermittler teilweise über Haftpflichtversicherungen verfügen, die für den Schaden aufkommen dürften.“ Auch gegen die Aufsichtsräte von zum Firmenverbund der Samiv AG gehörenden Unternehmen wird gerade eine mögliche Haftung geprüft.
Anleger sollten daher, vor allem, da inzwischen eine Anwaltskanzlei Anlegern der Samiv AG geraten hat, eher nicht gegen die Vermittler vorzugehen, prüfen lassen, ob dies wirklich sinnvoll ist. Auch gegen die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein werden von der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall Samiv/Money Service Group“ werden Schritte geprüft.
Deutsche, österreichische und schweizerische Geschädigte schließen sich daher dem BSZ e.V. an, die österreichischen Geschädigten werden von einer Anwaltskanzlei aus Wien betreut.
Betroffene Money Service Group/Samiv-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Money Service-Group/Samiv AG anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.