Hintergrund: In den Schiffsfonds MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG haben Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mehr als 177 Millionen Euro investiert. Im Jahr 2008 erhielten sie an Ausschüttungen magere vier Prozent zurück. Auf dem Zweitmarkt werden für die Beteiligungen aktuell noch fünf Prozent der Zeichnungssumme angeboten. Jetzt soll ein Sanierungskonzept mit einer Kapitalmaßnahme von 23,7 Millionen Euro den Fonds wieder auf Kurs bringen. Von den Anlegern der Beteiligungsgesellschaft soll Neukapital in Höhe von 21,3 Millionen Euro kommen; das sind zwölf Prozent der Zeichnungssumme. Auf einer Informationsveranstaltung am Montag, 10. September 2012, sollen Anleger ab 10.00 Uhr Näheres erfahren. Die Beschlussfassung über das Sanierungskonzept soll dagegen auf schriftlichem Wege bis zum 28. September 2012 erfolgen.
Peter Hahn, dessen Kanzlei zahlreiche Gesellschafter der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG vertritt, ist skeptisch: "Es ist fraglich, ob das Sanierungskonzept von realistischen Prognosewerten ausgeht. Den Anlegern, die kein Neukapital zur Verfügung stellen wollen, prognostiziert die Treuhandkommanditistin bis zum Jahr 2027 einen Kapitalrückfluss von lediglich 41,3 Prozent. Aber selbst dann, wenn ein Anleger sich an der Kapitalerhöhung beteiligt, hat er immer noch einen Verlust von 28,1 Prozent seiner ursprünglichen Beteiligung zu beklagen. Betroffene Anleger sollten genau prüfen, inwieweit sich der Nachschuss von Neukapital für sie rechnet."
Hahn kritisiert ferner, dass die Beschlussfassung über das Sanierungskonzept im Umlaufverfahren und nicht auf einer Präsenzveranstaltung erfolgen soll. "Die Veranstaltung an einem Montag Vormittag ist wohl nur für Hausfrauen, Rentner und Frühpensionäre gedacht", kritisiert Hahn. Seine Kanzlei bietet deshalb allen betroffenen Anlegern, die am Montag nicht dabei sein können, eine kostenfreie Vertretung und eine anschließende schriftliche Berichterstattung über das Sanierungskonzept an.
Die anwaltliche Vertretung kann sich durchaus lohnen, meint Hahn. Denn "wer eine Beteiligung an den Santa-B Schiffen auf Empfehlung einer Bank oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz verlangen. Neben einer nicht anleger- und nicht objektgerechten Beratung kommen Ansprüche bei Verheimlichung von Rückvergütungen und mangelnder Plausibilitätskontrolle in Betracht." Ferner könne auch die Treuhandkommanditistin bei eindeutigen Prospektfehlern haften. Und in Sachen Verjährung sei auch noch ein paar Monate Zeit. Hahn: "Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin oder die anlageberatende Bank oder Sparkasse verjähren frühestens zum Jahresende 2012."
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/"Santa-B Schiffe" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 09. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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