Die beiden Zielfonds wurden im Mai 2012 aufgelöst. Kürzlich erhielten die Anleger - zu denen auch Fonds wie der Santander Kapitalprotekt gehören - die erste Auszahlung. 10,25 Euro je Anteil beim SEB Immoinvest und 4,30 Euro bei CS Euroreal. Da Anteile dieser beiden offenen Immobilienfonds immerhin gut ein Viertel des Vermögens des Santander Kapitalprotekt ausmachen, fragen sich dessen Anleger, was mit diesem Geld passiert ist. Von der Fondsgesellschaft erhielten sie bislang noch keine Informationen.
Was können Anleger des Santander Kapitalprotekt, die sich von ihren Anteilen trennen möchten, in dieser Situation unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander Kapitalprotekt sich bei der Hälfte des Anteilswerts bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger der Santander Kapitalprotekt sind, dass sie sich verlustfrei von ihren Anteilen trennen können. Hierfür kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.
Fehler bei Anlageberatung können Schadensersatzansprüche auslösen
Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.
Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die zuständigen BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die Anlegerschutzkanzleien führen bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Das Landgericht Berlin sprach jüngst einem Anleger Schadensersatz wegen Falschberatung zu und auch vor dem Landgericht Mosbach zeichnet sich nach der mündlichen Verhandlung ein Erfolg ab.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei "Santander Kapitalprotekt" durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Santander Kapitalprotekt" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst