Durch die Auflösung der beiden offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB Immoinvest verminderten sich die Chancen auf eine baldige Wiedereröffnung. Im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds des Santander Kapitalprotekt nach Testöffnungen aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Damit ist auch der Dachfonds in der Abwicklung "gefangen". Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander Kapitalprotekt von Liquidationen betroffen. Für die Anleger bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben können, da Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.
Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht einfach abfinden möchten, unternehmen? Sie können sich zum Beispiel an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander Kapitalprotekt sich verlustfrei von ihren Anteilen an dem Dachfonds trennen können. Beispielsweise kann überprüft werden, ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die zum Schadensersatz führen können.
Dachfonds können unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben
Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Kapitalprotekt die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf die Zielfonds des Santander Kapitalprotekt auswirkte. Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Kapitalprotekt ausführlich beschrieben wird.
Erfahrung mit Dachfonds und offenen Immobilienfonds - Neue Erfolge
Im Fall, dass die Berater gegen eine der obigen Pflichten verstießen, bestehen für Anleger des Santander Kapitalprotekt gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger des Santander Kapitalprotekt sollten nun dringend handeln und sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ausgewiesene Kenntnisse bei offenen Immobilienfonds und Dachfonds. Die BSZ e.V.Anlegerschutzkanzlei führt bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern. Zu den neuerlichen Erfolgen zählt die Ankündigung des Landgerichts Mosbach, einem Anleger, der in einen offenen Immobilienfonds investierte, Schadensersatz zuzusprechen.
Über die BSZ e.V. Interessengeminschaft werden von der Anlegerschutzkanzlei bereits zahlreiche Anleger des Dachfonds SEB Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt vertreten, so dass die bestmögliche Vertretung möglich ist.
Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Santander (SEB) Vermögensverwaltung Kapitalprotekt" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 16. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.