Betroffene Anleger sollten diesbezüglich jedoch nicht untätig bleiben. Es bestehen nämlich hinreichende Gründe, die Vermittlungsgesellschaften bzw. Berater als auch vermittelnde Banken in Anspruch zu nehmen.
So wurden Schifffondsbeteiligungen nicht selten auch an Anleger verkauft, welche eine sichere Kapitalanlage wünschten. Teilweise handelte es sich hierbei auch um Anleger, die ausdrücklich den Wunsch der Altersvorsorge äußerten. Betrachtet man sich die Rechtsprechung, sind jedoch unternehmerische Beteiligungen in Form von Kommanditgesellschaften nicht dazu geeignet, das Anlageziel der Altersvorsorge zu verwirklichen. Die Fonds hätten somit überhaupt nicht vermittelt werden dürfen.
Ungeachtet dessen bestehen weitere Haftungsgründe in der Regel darin, dass auf ein Wiederaufleben der Haftung gemäß den §§ 171 ff. HGB nicht hingewiesen wurde. Hinzu kommt, dass teils erhebliche Weichkosten, d. h. Kosten für die Vermittlung, Verwaltung etc., nicht offengelegt wurden, obwohl sie eine kritische Größenordnung von über 15% erreicht hatten. Ist dem Anleger nämlich nicht klar bzw. weiß der Anleger nicht, dass nur ca. 75-80% seines Geldes tatsächlich in die Schiffe investiert werden, besteht eine Aufklärungspflicht der Berater.
Hinzu kommt bei der Vermittlung von Banken, dass diese teilweise für die Vermittlung von geschlossenen Fonds zusätzliche Rückvergütungen erhalten haben. Nach wie vor sprechen zahlreiche Gerichte in dieser Konstellation den Anlegern Schadensersatzansprüche zu.
Ob die Sanierung des Fonds noch realisierbar ist, ist fraglich, weshalb Anleger handeln sollten. Anleger des Sea Class 6 sollten daher die Entwicklung und die drohende Insolvenz nicht einfach hinnehmen, sondern einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu Rate ziehen.
Der BFZ e. V. hat hierzu die Interessengemeinschaft ,,Sea Class 6/Schifffonds" gegründet.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Sea Class 6" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.