Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Gläubigerversammlung für die rund 16.000 Anleihegläubiger wird voraussichtlich am 15.05.2012 stattfinden. Zu einer möglichen Insolvenzquote können noch keine Angaben gemacht werden.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth hierzu: "Wir empfehlen Geschädigten auf jeden Fall eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle, da nicht ausgeschlossen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch Forderungen bzw. eine Insolvenzquote realisiert werden können."
Auf Wunsch können sich Anleger im Insolvenzverfahren auch kostenpflichtig von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vertreten lassen.
"Allerdings raten wir auch zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen die diversen in Betracht kommenden Verantwortlichen," so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, "da alleine über das Insolvenzverfahren erfahrungsgemäß nur ein Bruchteil des angelegten Geldes zurück geführt werden kann."
Die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche über die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte läuft daher auf Hochdruck. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte sehen hier bereits mehrere viel versprechende Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche, zum Beispiel waren nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die positiven Geschäftszahlen durchaus sehr optimistisch angegeben, was ein Ansatz für möglicherweise in Betracht kommende Prospekthaftungsklagen sein könnte.
Demnächst werden die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte hierzu ihre Erkenntnisse präsentieren.
Bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche sollten Geschädigte berücksichtigen, dass das sog. "Prioritätsprinzip" gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.