Schnell erkannte ich, dass zahlreiche andere Gläubiger ebenfalls abgewiesen wurden. Sie konnten den Sperrvermerk nicht vorweisen, da sie nichts davon gewusst hatten. Tatsächlich stand davon nichts auf dem Schreiben der Anwaltskanzlei vom 29.2.2012. Es ist dort lediglich angegeben, dass man dieses Schreiben und einen Personalausweis mitbringen müsse. Die Sache mit dem Sperrvermerk war nur im Internet zu finden. Zahlreiche Gläubiger, vor allem alte Leute, haben kein Internet, und man kann dies auch nicht voraussetzen. Auf dem Schreiben der Kanzlei ist angegeben, dass man die Möglichkeit hätte, sich unter einem Code über den weiteren Verlauf zu informieren. Wohl gemerkt - die Möglichkeit, nicht die Verpflichtung.
Offensichtlich wurden sämtliche Anleger nicht ausreichend über diese nachgeschobene Pflicht des Sperrvermerks informiert. Nur durch Zufall fand man darüber etwas im Internet.
Offensichtlich war der Kanzlei Schutze und Braun ihr Versäumnis auch bewusst, sonst hätten sie nicht an allen Ecken des Eingangsbereichs ihre Faxnummer ausgehängt, damit die Besucher noch schnell per Telefon ein Fax mit der Sperrvermerksbestätigung anfordern können. Wer kein Handy hatte (so wie ich) ging aber leer aus, denn die Mitarbeiter der Kanzlei waren nicht bereit, ihr Telefon zur Verfügung zu stellen, und in der gesamten Halle gibt es kein einziges öffentliches Telefon. Ich bin dann auf den Vorplatz, um dort eine Telefonzelle zu siuchen. Bei der Rückkehr wollte man dann nicht mal mehr in die Halle lassen! Man wurde wirklich wie ein Aussätziger behandelt. An dieser Stelle musste ich mich mit einem kleinen Eklat helfen und zwang einen höhnisch grinsenden Aufseher zu einem Wortwechsel, bei dem ich ihn darauf aufmerksam machte, dass er neben seinen Anweiungen auch einen gesunden Menschenverstand hätte. Als ich die Unterstützung mehrerer erboster und protestierender Besucher fand, ließen sich die arroganten Sicherheitskräfte wenigstens zu einer sporadischen Erklärung herab.
Sehr geehrter Herr Roosen, bitte prangern Sie dieses Versäumnis der Informationspflicht der Kanzlei Schultze und Braun und die Sturheit des Personals in ihrer Interet-Site öffentlich an! Viele Besucher, die zum Teil von weit her angereist waren, waren gezwungen, wutentbrannt wieder abzuziehen. Dabei hatten sie alle Voraussetzungen erfüllt, die man ihnen mitgeteilt hatte. Auf das Anschreiben der Kanzlei muss man sich schließlich verlassen können.
Anzuprangern ist auch die unnachgiebige Haltung der Sicherheitskräfte und der Kanzlei-Mitarbeiter an der Rezeption. Da hätte man besser gleich Automaten aufgestellt, über deren Vernageltheit muss man sich weniger ärgern als über eine derartig entwürdigende Behandung durch andere Menschen. Bitte erinnern Sie daran, sehr geehrter Herr Roosen, dass es UNSERE Veranstaltung war, bei der die Kanzlei eine von uns bezahlte Dienstleistung auszuführen hatte, und nicht DEREN Veranstaltung, bei der wir bestenfalls unter strengsten Auflagen toleriert waren. Das ist eine ungeheuere Frechheit, die wir uns nicht bieten lassen müssen.
Ich selber habe der Kanzlei SB einen Protestbrief geschrieben und eine Schahdensersatzklage angekündigt. Auch andere abegewiesene Besucher haben das vor, wie ich aus Gesprächen mit ihnen vor verschlossenen und streng bewachten Tür erfahren habe. Es sind fürwahr keine Einzelfälle, die hier wieder mal die Dummen waren und leer ausgingen.
Als Schutzgemeinschaft haben Sie, sehr geehrter Herr Roosen, hier eine lohnenswerte Aufgabe, für deren Erfüllung wir Ihnen dankbar wären.“
Mitgeteilt durch:
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