Wie der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Böhm mitteilte, würden von potentiellen Investoren derzeit bereits die Bücher von Solar Millennium im Einzelnen geprüft. Dies wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Abhängig davon, wer zu welchem Preis Solar Millennium erwirbt, besteht daher für die Gläubiger eventuell doch die Hoffnung, zumindest einen Teil des investierten Geldes wiederzusehen. Dies hängt jedoch von mehreren Umständen ab und wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bis dahin sollten im Hinblick auf diese Unsicherheit etwaige Ansprüche gegen Solar Millennium geprüft werden. In einigen Fällen sind grundsätzlich auch Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen beratende Vermittler oder Banken in Betracht zu ziehen. Wie sich mittlerweile herauskristallisiert hat, könnte ein Ansatzpunkt auch darin liegen, dass anlässlich des Beitritts seitens Solar Millennium formale Fehler begangen wurden, welche zu einem schnellen Ausstieg führen können, wie die BSZ Vertrauensanwälte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Seelig und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier mitteilen.
Betroffene Anleger sollten sich daher angesichts des offenen Ausgangs des Verfahrens rechtzeitig fachkundigen Rat von spezialisierten Rechtsanwälten einholen.
Der BSZ weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.
Geschädigte Solar Millennium-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar Millennium" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14.Januar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.