Das Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters Heinrich Stellmach im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solen AG (vormals Payom Solar AG; AG Meppen - Az: 9 IN 74/13) äußert deutliche Kritik an der Solen AG. Diese sein ,,ein aufgeblähtes Finanzierungskonstrukt, welches sich nur unwesentlich aus substantiellen Werten zusammensetzt." Damit drohen den Gläubigern der Solen-Anleihe (ISIN DE000A1H3M96, WKN A1H3M9) auch nach Verteilung des kompletten Vermögens der Emittentin wohl erhebliche Verluste. Die Unternehmensleitung der Solen AG hatte die Unternehmensfinanzen auf Sand gebaut, - zum Schaden der Anleihegläubiger. Diese fangen aber mit Hilfe spezialisierter Rechtsanwälte zum Glück an sich zu wehren und haben u.a. begonnen, Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen und Hintermänner des Anleiheprospekts zu prüfen.
Dazu Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Liebscher: ,,Trotz (oder gerade wegen) des Debakels um die Solen AG lässt die Unternehmensleitung aber auch jetzt nichts unversucht, um die Anleihebesitzer weiter auszunehmen. So soll am 19.08.2013 laut Bekanntmachung des Insolvenzgerichts Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe (Kanzlei Heuking Kühn Lüer, Köln) zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden, - trotz eines offensichtlichen Interessenkonflikts. Denn Herr Dr. Kuthe gehört ins Lager der Solen AG. Er hat das Unternehmen maßgeblich bei der Anleiheemission beraten und vertrat die Solen AG erst kürzlich bei einer Auseinandersetzung mindestens mit einem Anleihegläubiger über Rechte aus der Anleihe. Rechtsanwalt Dr. Kuthe ist also ausgewiesener Interessenvertreter der Solen AG, der Emittentin der Unternehmensanleihen. Es ist schlichtweg untragbar, einen Anwalt aus dem Lager der Emittentin als Kandidaten für den gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu benennen."
Dr. Liebscher weiter: ,,In der Art des Vorgehens wird aber leider deutlich: Wenn die Anleihegläubiger sich nicht organisieren und ihre Interessen offensiv sichern, werden die erlittenen Verluste nur noch weiter verschlimmert und etwaige Schadensersatzansprüche der Anleihebesitzer gegen die Unternehmensleitung verschleiert. Denn die sonstigen Kontrollinstanzen wie z.B. Insolvenzverwalter, Insolvenzgericht oder Berufsethik der Rechtsanwälte versagen ganz offenbar."
,,Daher sind alle Anleihegläubiger der Solen AG / Payom Solar AG aufgerufen, uns mit der kostenlosen Ausübung ihrer Stimmrechte anlässlich der Gläubigerversammlungen am 19. und 20. August 2013 zu betrauen. Diese Stimmrechtsvertretung übernehmen wir ohne Kosten oder Gebühren. So werden wir verhindern können, dass die Solen AG die Anleihegläubiger nochmals täuscht und für die Anleihebesitzer einen Vertreter bestellt, der seine Loyalität der Emittentin schuldet, und nicht den Anleihegläubigern."
Wenn Sie Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth und Partner mit der kostenlosen Stimmrechtsausübung beauftragen möchten, so senden Sie ihm schnellstmöglich einen besonderen Nachweis ihrer Depot führenden Bank über Ihre Anleiheinhaberschaft mitsamt Vermerk, dass Ihre Anleihen bis zum Ablauf des 20.08.2013 gesperrt sind (Sperrvermerk). Zudem benötigt Rechtsanwalt Dr. Liebscher eine ausgefüllte Stimmrechtsvollmacht. Diese können Sie abrufen auf der Webseite der Solen AG unter http://www.solen-ag.de/... dort die Datei Solen AG GV Anleihe 2011-2012 19_8_2013 - Vollmacht an Dritte.pdf
Die Unterlagen können Sie auch gerne vorab per Fax oder E-Mail an die Kanzlei senden. Bei Fragen können Sie sich natürlich auch jederzeit telefonisch an Rechtsanwalt Dr. Liebscher wenden.
Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Die Kanzlei vertritt Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzt Prospekthaftungsansprüche durch. Zudem werden Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern übernommen. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind. Stimmrechtsvertretungen übernimmt die Kanzlei von Fall zu Fall kostenlos.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Solen AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.