Am 22.04.2013 hat das Amtsgericht Meppen das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG eröffnet (AZ. 9 IN 74/13) und Rechtsanwalt Heinrich Stellmach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser teilt mit: „Für die operativen Einheiten gibt es bereits die ersten Anfragen von Investoren, die gemeinsam mit dem Vorstand ausgewertet werden. Gemeinsam überlegen wir nun die nächsten Schritte, um die Gesellschaften zu reorganisieren. Es besteht große Hoffnung, dass ein Großteil der Mitarbeiter im Solen-Konzern ihre Arbeitsplätze behalten können.“
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Das mag schön für die Mitarbeiter sein, für die Anleihebesitzer realisiert sich allerdings das befürchtete Szenario: Es drohen erhebliche Verluste auf die Nominale. Und dies schon wieder mit einem Unternehmen aus der Solar-Branche. Denn die Negativmeldungen reißen nicht ab: Egal, ob SiC Processing, BKN biostrom, Centrosolar, Solarword…alles Anleiheemittenten aus dem PV-Sektor mit erheblichen Finanzproblemen. Anleihebesitzer der Solen AG sind nun also die nächsten, die unsicher sind, wie sie jetzt reagieren sollen: Es müssen spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragt werden und Anleihebesitzer sollten ihre Interessen bündeln.“
„Anleihegläubiger sollten zweigleisig fahren“, so Rechtsanwalt Dr. Liebscher weiter: „Zum einen gilt es, seine Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern, zum anderen gilt es die Geltendmachung von Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüchen vorzubereiten. Denn es ist unerklärlich, dass die Solen AG über 27 Mio. EUR Anleihegeldern aufnimmt, diese in zwei Jahren verbraucht um dann Insolvent zu gehen. Man muss sich fragen, ob sich hier jemand auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will. Vergleichbares sieht man momentan bei allen der oben genannten Anleiheemittenten der Solarbrache, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger vertreten.“
„Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von einer Vielzahl von Solen-Anleihegläubigern beauftragt, im Insolvenzverfahren ihre Rechte zu vertreten und Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen: Denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.“
Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die Rechtsanwälte der BSZ-Vertrauenskanzlei von Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten zahlreiche Erfolge erzielt werden.
Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde. KEIN ANLEGER SOLLTE AUF SEINEM SCHADEN SITZEN BLEIBEN, OHNE ZUMINDEST DEN VERSUCH GESTARTET ZU HABEN, SCHADENERSATZ ZU BEKOMMEN!