Grund war die fehlerhafte Anlageberatung bei der Vermittlung der beiden Medienfondsbeteiligungen Montranus Dritte Beteiligungs-GmbH & Co. Verwaltungs-KG sowie KALEDO Zweite Productions GmbH & Co. KG.
Erstritten wurde das Urteil von der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht. Bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Hannover war die Sparkasse Hannover unterlegen (Urteil vom 30. 12. 2011, Az.: 13 O 308/10). In der Berufungsverhandlung schloss sich das OLG Celle mit seiner Entscheidung unter Az.: 3 U 21/129 der Einschätzung des LGs Hannover an.
"Einmal mehr ging es im vorliegenden Fall um Provisionen, über die die Sparkasse als Verkäuferin der Medienfondsbeteiligungen ihren Kunden hätte aufklären müssen", sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Das Argument der Beklagten, der Anleger hätte annehmen müssen, dass die Sparkasse Hannover aufklärungspflichtige Provisionen erhalte und deshalb die Schadenersatzklage nicht stichhaltig sei, ließ das OLG Celle nur bedingt gelten.
Denn, so das Gericht, "auch in diesem Fall hätte die Sparkasse Hannover über die tatsächliche Höhe der Provisionen aufklären müssen", erläutert Fachanwalt Gieschen. Somit vermutete das OLG Celle, dass diese Pflichtverletzung - also die Nicht-Information über die tatsächliche Provisionshöhe - ursächlich war für den beim Anleger eingetretenen Schaden.
Für Betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich jetzt der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medienfonds Montranus Ditte / KALEDO Zweite anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 13. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.