Nachdem die Südfinanz Holding AG trotz Zahlungsaufforderung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte keine Zahlungen geleistet hatte, reichte die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei für mehrere Dutzend Anleger Klage bei den Landgerichten München und Regensburg ein. Anfang Juni äußerte das Landgericht München I in einem der Verfahren gegen die Südfinanz Holding AG in einer vorläufigen Rechtsansicht, derzeit von einer Begründetheit der Klage auszugehen.
„Inzwischen haben wir für unsere Mandanten mehrere Vergleiche mit der Südfinanz Holding AG geschlossen“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die bereits zahlreiche Gläubiger der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG vertritt. Danach verpflichtet sich die Gesellschaft, zeitnah 80 % des Nominalbetrages der von dem Anleger gehaltenen Anleihe zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Anleihe. Sollte dies der Südfinanz Holding bis zum vereinbarten Stichtag nicht gelingen, wird ein sofortiger Zahlungsanspruch in Höhe von 100 % des Nominalbetrages fällig.
„Sollte die Südfinanz Holding trotz Vergleichabschlusses nicht freiwillig zahlen, werden wir die Zwangsvollstreckung einleiten“, so Rechtsanwalt Luber, der den Gläubigern der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG rät, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Südfinanz Holding AG anschließen.