Die Südfinanz Holding AG hatte in den letzten Wochen mehrere Erklärungen für die Verzögerung der Zinszahlung herausgegeben. Zuletzt wies sie in einer auf ihrer Homepage veröffentlichten Mitteilung darauf hin, dass die Auszahlung der fälligen Zinsen in der 6. Kalenderwoche, also in der Woche vom 07.02. - 11.02.2011, erfolgen werde.
"Dies ist allerdings nach Aussage unserer Mandanten bis heute nicht geschehen", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Gläubiger der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG vertritt. "Unsere Mandanten haben daher zu Recht ihre Geduld und das Vertrauen in die Erklärungen der Südfinanz verloren."
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat daraufhin, nachdem sie in den vergangenen Wochen für zahlreiche Mandanten die Teilschuldverschreibungen gekündigt und die Südfinanz Holding AG zur Rückzahlung der jeweiligen Nominalbeträge aufgefordert hatte, mehrere Klagen beim Landgericht München eingereicht. Die geltend gemachten Ansprüche richten sich auf Rückzahlung des Nominalbetrages zuzüglich 9 % Zinsen seit dem 01. November 2010.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher den Gläubigern der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Südfinanz Holding AG anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.