Die Südfinanz Holding AG hatte in den letzten Wochen mehrere Erklärungen für die Verzögerung der Zinszahlung herausgegeben. Zuletzt wies sie in einer auf ihrer Homepage veröffentlichten Mitteilung darauf hin, dass die Auszahlung der fälligen Zinsen in der 6. Kalenderwoche, also in der Woche vom 07.02. – 11.02.2011, erfolgen werde.
„Nachdem dies allerdings nach Aussage unserer Mandanten bis heute nicht geschehen ist, haben wir für mehrere Mandanten Klage eingereicht“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Gläubiger der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG vertritt. „Die Gesellschaft hat nun durch eine Rechtsanwaltskanzlei bei Gericht Verteidigungsbereitschaft angezeigt. Somit spricht unserer Ansicht nach viel dafür, dass die Südfinanz Holding über ausreichend Kapital verfügt, da andernfalls eine Verteidigung gegen die Zahlungsansprüche keinen Sinn ergeben würde.“
Allerdings ist für die Anleihegläubiger zu berücksichtigen, dass eine Kündigung der Anleihe nur bis zu dem Tag möglich ist, an dem die Südfinanz Holding die Zinsen ausbezahlt, sodass für die Anleger demnach durchaus zu überlegen ist, ob nicht zeitnah die Kündigung erklärt werden sollte. „Denn eine Kündigung führt im Erfolgsfall dazu, dass die Gläubiger einen Rückzahlungsanspruch auf den von ihnen investierten Nominalbetrag der Anleihe erhalten“, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber weiter. „Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Kündigung der Anleihe von den Anlegern wirksam erklärt wird. Hierfür ist die Einhaltung mehrerer formaler und inhaltlicher Kriterien notwendig.“
Der Börsenkurs der Anleihe steht zurzeit bei ca. 15 %.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher den Gläubigern der Teilschuldverschreibungen der Südfinanz Holding AG, ihre Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.