Die Verurteilung umfasst die Verpflichtung zur Erstattung des Anlagebetrags abzüglich erhaltener Ausschüttungen und zur Zahlung von Rechtshängigkeitszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wie die Feststellung, Zukunftsschäden ersetzen zu müssen.
Das Landgericht ist der Argumentation der Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, gefolgt, wonach die Beraterbank bei Ausspruch der Empfehlung zur Investition in den Fonds nicht vor einem Interessenkonflikt gewarnt hat, in dem sie sich gegenüber ihrer Kundin befand. Zur Überzeugung des Gerichts erhielt die Dresdner Bank als "Belohnung" für den herbeigeführten Anlageentschluss eine umsatzabhängige Provision, über die sie die Anlegerin nicht informiert hat.
Verlauf und Ergebnis des Rechtsstreits zeigen, dass kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, auf fehlgegangenen Fondsanlagen sitzen bleiben muss. Die Verheimlichung von Vertriebsentgelten und den sich aus dieser Praxis ergebenden Interessenkonflikten dürfte im Beratungsalltag die Regel gewesen sein. Der Bundesgerichtshof hat schon vor Jahren Kick Back Vereinbarungen als fragwürdig qualifiziert.
Der Erfolg der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte vor dem Landgericht Düsseldorf unterstreicht die in vielen Fällen gegenüber beratenden Kreditinstituten ausgezeichneten Erfolgsaussichten. In Milliardenhöhe fehlgegangene Anlagen können rückabgewickelt werden. Je früher sich Geschädigte entschließen etwas zu unternehmen, umso eher können sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen kommen. Anleger, die im Jahre 2001 oder früher getäuscht wurden, sollten beachten, dass mit Ablauf des 31.12.2011 eine absolute Verjährung eintreten kann, d. h. sie ihre Ansprüche für alle Zukunft verlieren, wenn sie nicht rechtzeitig vorher Maßnahmen einleiten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt