,,Anleger haben uns wiederholt ähnliche Begebenheiten geschildert. Auch in diesen Fällen hat der Berater somit nicht auf Risiken hingewiesen, sondern die fondsgebundene Versicherung, die ihren mit Sitz in Liechtenstein hat, als sicher beworben. Diese Vorgehensweise erfolgte selbst bei kreditfinanzierten Hebelgeschäften", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Lebensversicherungs-Geschädigte vertritt. ,,Wir haben daher begonnen, für unsere Mandanten Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Erfolgsaussichten bewerten wir hierbei als relativ gut."
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vienna Life". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko! Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft finanziert bereits für über 50 Geschädigte Prozesse gegen die Vienna-Life. Zahlreiche weitere Verfahren sind in Deutschland, Österreich und Liechtenstein anhängig.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.