Der Insolvenzverwalter hat inzwischen jedoch die sog. Insolvenzanfechtung gem. § 129 ff. InsO erklärt und die betroffenen Anleger zur Rückzahlung der erhaltenen Gelder aufgefordert, und zwar inklusive erheblicher Zinsbeträge, und argumentiert hier unter anderem mit einer angeblichen "Gläubigerbenachteiligung".
Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten betroffenen Anlegern dringend dazu, überprüfen zu lassen, ob die Gelder zu Recht vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden oder ob diese nicht zu Unrecht vom Insolvenzverwalter zurück gefordert werden.
"Wir raten betroffenen Anlegern auf jeden Fall, sich gegen die Rückforderung des Insolvenzverwalters zur Wehr setzen, wir sehen in der Regel gute Chancen dafür, dass die Betroffenen die Beträge nicht zurück bezahlen müssen," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte, der im Jahr 2006 bereits für zahlreiche Anleger die Rückzahlung erreicht hatte.
Betroffene Anleger der WBG Leipzig-West AG können sich der IG "WBG Leipzig-West" im BSZ e.V. anschließen.