Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Rohde & Späth gelang es bisher, diese Ansprüche abzuwehren. Weitere Entscheidungen zugunsten der Mandanten liegen jetzt vor. Das Landgericht Berlin hat nun am 8.2.2011 wieder eine Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen, nachdem eine andere Kammer bereits am 10.1.2011 für einen unserer Mandanten entschieden hatte.
Auch das Landgericht Braunschweig hat am 28.2.2011 in zwei Fällen für die von uns vertretenen Anleger geurteilt. Die Voraussetzungen einer berechtigten Insolvenzanfechtung seien nicht gegeben. Dass Gericht folgte damit der Rechtsauffassung unserer Kanzlei. Der Insolvenzverwalter war in 2010 auch bereits in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Lüneburg unterlegen. Auch hier hatte die Kanzlei Rohde & Späth den Anleger vertreten.
Das Landgericht Lüneburg hat nunmehr angekündigt, die Berufung des Insolvenzverwalters gegn dieses Urteil nach § 522 ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei Rohde & Späth vertritt bundesweit frühere Anleger der WBG Leipzig-West AG, gegen die Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Andreas Rohde: "Die bisherigen Entscheidungen zeigen, dass sehr gute Aussichten bestehen, diese Ansprüche abzuwehren."
Betroffene Anleger können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anschließen.