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Widerruf: Die Chance zur günstigen Nutzung des historisch niedrigen Zinsniveaus ohne Vorfälligkeitsentschädigung

(lifePR) (Dieburg, )
Die meisten Widerrufsbelehrungen aus Kreditverträgen sind fehlerhaft. Daraus können Betroffene häufig einen erheblichen Vermögensvorteil ziehen; alte, vergleichsweise teure Verträge können rückabgewickelt und anschließend günstigere Darlehen aufgenommen werden.

Eine Gebrauchsanweisung von den im Bank- und Kapitalmarktrecht arbeitenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte Matthias Gröpper und Dirk-Andreas Hengst.

Die Hamburger Verbraucherzentrale geht davon, dass rund zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen aus älteren Darlehensverträgen mit Verbrauchern falsch gewesen sind. Diese Einschätzung teilen die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte. Und gehen davon aus, dass die meisten betroffenen Kreditnehmer die Verträge auch noch nach vielen Jahren rückabwickeln können.

Kreditnehmer können häufig mehrere EUR 10.000,00 sparen

Mit der Chance, jetzt das historisch niedrige Zinsniveau bei der Anschlussfinanzierung vorteilhaft nutzen zu können. Denn vor ein paar Jahren kosteten Kredite noch sechs, sieben, acht Prozent/ Jahr. Heute gibt es schon Finanzierungen für zwei Prozent/ Jahr. Die Kreditnehmer können so schnell ein paar EUR 10.000,00 über die gesamte Laufzeit hinweg sparen.

Keine Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Kreditnehmer den Kreditvertrag vorzeitig beenden wollen, müssen Sie der Kredit gebenden Bank meistens den daraus folgenden Schaden ersetzen. Denn wenn der Kredit vertragsgerecht weitergeführt worden wäre, hätte die Bank mehr Geld verdient. Im Gegenzug muss sich die Bank den mutmaßlichen Ertrag aus dem vorzeitig zurückgeführten Kreditsaldo gegenrechnen lassen. Die Summe der gegenseitigen Ansprüche wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt. Das kann für viele Kreditnehmer sehr teuer werden. Häufig wird mehr als ein Fünftel des Restsaldos von den Banken draufgeschlagen. Das gilt aber nicht, wenn der Vertrag aus einem begründeten Widerruf rückabgewickelt wird. Dann hat die Bank keinen Vorfälligkeitsanspruch. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER Köpke Rechtsanwälte raten den Betroffenen deshalb, vor allem die Widerruflichkeit des Kreditvertrags rechtsanwaltlich klären zu lassen.

Und das geht so

Der Gesetzgeber verpflichtete die Kreditinstitute schon vor rund 20 Jahren (BGBl. I, 1990, 2840) durch das sogenannte Verbraucherkreditgesetz, den Verbrauchern beim Abschluss eines Kreditvertrags ein Widerrufsrecht einzuräumen. Denn mit der Aufnahme eines Kredits gehen die meisten Verbraucher die größte Verbindlichkeit in ihrem Leben ein. Und sollten so vor unangemessenen, voreiligen Entscheidungen geschützt werden. Diese Widerrufsbelehrung halten aber in den meisten Fällen nicht der rechtlichen Prüfung stand. Viele Belehrungen sind unvollständig, irreführend oder schlichtweg schlecht verständlich und damit rechtswidrig. Wenn der Verbraucher nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, beginnt die (heute) zweiwöchige Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht. Die Betroffenen können auch noch nach vielen Jahren widerrufen.

Das betrifft auch beendete Verträge

Selbst wenn der Darlehensvertrag bereits abgelöst wurde, können Darlehensnehmer unter bestimmten Voraussetzungen noch widerrufen und die Vorfälligkeitsleistung zurückholen.

Meistens brauchen die Verbraucher einen Rechtsanwalt

"Die Kreditnehmer sollten stets einen spezialisierten Rechtsanwalt bemühen. Denn die Angreifbarkeit einer Widerrufsbelehrung hängt oft von Details, manchmal von feinsten Nuancen ab, die für Laien schwer erkennbar sind," meint Rechtsanwalt Hengst. "Und selbst falsche Widerrufsbelehrungen führen in einigen Fällen nicht zwingend zum Widerrufsrecht. Manchmal können sich Banken auf den Vertrauensschutz berufen. Deshalb raten wir den Kreditnehmern, nicht übereilt zu widerrufen und die Sache fachkundig klären zu lassen. Denn wenn der Widerruf angreifbar ist, droht ein teurer Rechtsstreit."

Und die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte erleben es fast ständig, dass Banken trotz des Anspruchs des Kunden einen begründeten Widerruf zurückweisen.

Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat zu Hilfe nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

Betroffene Anleger können sich gerne der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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