Zahlreiche Anleger wurden von Banken und anderen Beratern mit dem Argument einer hohen Sicherheit dieser Anlageform sowie guter Wertentwicklung und ständiger Verfügbarkeit des eingesetzten Geldes zum Beitritt in diese Fonds überredet. Anleger, welche gutgläubig in diese Fonds investiert haben, geraten nun in teils existentielle Probleme. Sollten die Fonds für immer geschlossen bleiben, drohen für alle Beteiligten hohe Schäden.
In vielen Fällen wurden Anleger nicht vollständig über das hier grundsätzlich bestehende Totalverlustrisiko sowie auf die mangelnde Verwertbarkeit auf dem Zweitmarkt (sogenannte Fungibilität) aufgeklärt. Berater, die diese Hinweise unterließen, können zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet sein. Da in vielen Fällen die in Betracht kommenden Schadenersatzansprüche schon verjährt sein könnten, kann es sich lohnen, die Fondsbeitritte aufgrund formaler Fehler rückabzuwickeln. Hierfür kann Eile geboten sein, da im Falle einer endgültigen Schließung etwaige Ansprüche nur noch sehr schwer durchsetzbar sein dürften. Betroffene Anleger sollten sich daher rechtzeitig fachkundigen Rat von spezialisierten Rechtsanwälten einholen.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es von Vorteil ist, spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gegebenenfalls auch Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. In Anbetracht der in aller Regel sehr hohen wirtschaftlichen Bedeutung und der nicht unerheblichen Anlagesummen sollten sich Rechtsuchende nicht durch vermeintliche Billigangebote im Bereich der Rechtsberatung davon abhalten lassen, eine sachlich fundierte und verlässliche Rechtsberatung durch spezialisierte Fachanwälte zu erhalten.
Dem BSZ e.V. ist es gelungen, zwei der in Kapitalanlagefällen renommiertesten deutschen Rechtsanwälte für die Betreuung betroffener Anleger zu gewinnen. Die BSZ Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vereinen 30 Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Anlegerschutz und den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Seelig ist einer der erfahrensten Anlegerschützer der ersten Stunde. Er hat mittlerweile über 1500 Anleger in Kapitalanlagefällen bundesweit vertreten und zahlreiche, im Bereich des Anlegerschutzes teils wegweisende Entscheidungen vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof, für Anleger erstritten. (So ist es einem von Herrn Rechtsanwalt Seelig vor dem Bundesgerichtshof erstrittenen Urteil zu verdanken, dass Schadensersatzansprüche von Fällen, welche sich vor 2001 angebahnt haben, überhaupt über die Dreijahresverjährungsfrist hinaus bis zum 31.12.2011 geltend gemacht werden konnten).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Widmaier berät geschädigte Anleger seit vielen Jahren über die steuerlichen Konsequenzen, insbesondere bei der Rückabwicklung eines Vertragsver- hältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Rechtsanwalt Widmaier ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Steuerrecht tätig und hat im Rahmen der steu- erberatenden Tätigkeit sich mit den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Anlageprodukte eingehend beschäftigt.
Für Anleger offener Immobilienfonds gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Offene Immobilienfonds anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Januar 2012 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.