Zwischenzeitlich hat auch das Landgericht Augsburg in drei Verfahren die Berufung der Multi Advisor Fund I GbR zurückgewiesen. Die Urteile zugunsten dieser Anleger sind somit rechtskräftig. Auch das Landgericht Duisburg hat auf die Berufung der Rechtsanwälte hin mit Urteil vom 09.12.2010 das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage gegen einen Anleger der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen. „Auch wenn dieses Urteil nicht verallgemeinerungsfähig sind, zeigt es doch, dass sich Anleger der Multi Advisor Fund I GbR unter bestimmten Voraussetzungen erfolgreich gegen die Geltendmachung von vermeintlichen Rückständen verteidigen können.
Auch die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, dass es sich für Anleger der Multi Advisor Fund I GbR lohnt, ihren Sachverhalt einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei vorzustellen. Dies auch dann, wenn Anleger in den letzten Wochen ihrerseits eine Kündigung des Geselschaftsverhältnisses erhalten haben.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Multi Advisor Fund I GbR" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.