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Deikon GmbH: 2. Gläubigerversammlungen!

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

(lifePR) (Dieburg, )
Termine für 2. Gläubigerversammlungen werden bekannt gegeben! BSZ e.V. bündelt auch hierfür Anlegerinteressen! Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an!

Die Termine für die 2. Gläubigerversammlungen wurden heute von der Deikon GmbH bekanntgegeben, die Einladungen werden voraussichtlich am 07.10.2020 und am 08.10.2010 von der Deikon GmbH bekannt gemacht.

Im Einzelnen werden die Gläubigerversammlungen nach den Angaben der Deikon GmbH wie folgt stattfinden:

27. Oktober 2010, 13.00 Uhr für die dritte Anleihe
28. Oktober 2010, 11.00 Uhr für die erste Anleihe
02. November 2010, 11.00 Uhr für die zweite Anleihe

Die Versammlung für die dritte Anleihe sollte laut Deikon GmbH aus Vereinfachungsgründen vorgezogen werden.

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, stimmten auf den ersten drei Gläubigerversammlungen vom 13. - 15.09.2010 im Burgwächter Castello in Düsseldorf die Anwesenden bzw. deren Vertreter auch mit einer Mehrheit von 75 % zu. Dies reicht allerdings nicht aus, um die Beschlüsse rechtskräftig werden zu lassen, weil das nötige Quorum von 50 % des Nennkapitals von ca. 10 Mio. € nicht erreicht worden war.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits ca. 1,7 Mio. € an Stimmkapital und raten betroffenen Anlegern dringend dazu, sich auch auf den zweiten Gläubigerversammlungen, stimmrechtlich vertreten zu lassen, um die Interessen der Anleger wirksam zu wahren. Die Vertretung auch auf diesen zweiten Gläubigerversammlungen Ende Oktober/Anfang November 2010 wird für nicht rechtsschutzversicherte Anleger wieder im Rahmen des Mitgliedsbeitrages abgegolten sein und keine gesonderten Kosten verursachen.

Jede Stimme ist nach Ansicht des BSZ e.V. wichtig, weil bei diesen zweiten Gläubigerversammlungen wirksame Beschlussfassungen möglich sind, sofern 75 % der abgegebenen Stimmen zustimmen.

Insbesondere für die Anleger wichtige Punkte wie die Herabsetzung des Zinses nur gegen Besserungsschein oder die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, sollen beschlossen werden. Der BSZ e.V. weist betroffene Anleger aber bereits jetzt darauf hin, dass für die wirksame Vertretung auf den Gläubigerversammlungen voraussichtlich neben einer Vollmacht auf eine Original-Hinterlegungsbescheinigung der Deutschen Bundesbank erforderlich sein wird, worauf die Anleger in den ersten Gläubigerversammlungen leider nicht richtig hingewiesen worden sind.

Betroffene Deikon/Boetzelen-Anleger können sich dem BSZ e.V. anschließen, um auch auf den zweiten Gläubigerversammlungen, die voraussichtlich Ende Oktober stattfinden werden, durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten zu werden.

Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte zur Zeit intensiv Schadensersatzansprüche für betroffene Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen.
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