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Dreiländerfonds – 2011 letzte Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen

Laut Medienberichterstattung sollen es insgesamt rund 35.000 geschädigte Anleger sein.

(lifePR) (Dieburg, )
In den Medien häufen sich derzeit die Berichte über geschädigte Anleger, denen vor 10 bis 18 Jahren Beteiligungen an verschiedenen Dreiländerfonds (z.B. DLF 93/14, 94/17, 97/22, 97/26, 98/29, etc.) empfohlen bekommen haben. Laut Medienberichterstattung sollen es insgesamt rund 35.000 geschädigte Anleger sein.

Vielen dieser Anleger wurden von verschiedenen Anlageberatern und Beratungsfirmen die Beteiligung am Dreiländerfonds als sichere Altersvorsorge angepriesen. In einigen Fällen hatten die Anleger selbst nicht das entsprechende Eigenkapital zur Verfügung, so dass vom Berater sogar die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des Dreiländerfonds empfohlen wurde.

Die Anleger stehen nunmehr vor der Situation, dass sie mit erheblichen Wertverlusten bei Ihrer Beteiligung rechnen müssen und teilweise beträchtliche Darlehenslasten zu tragen haben.

In vielen Fällen kommen für die Anleger Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater in Betracht. Bei finanzierten Beteiligungen sind auch Ansprüche gegen die darlehensgebende Bank denkbar. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die mehrere hundert Verfahren in der Vergangenheit bezüglich Dreiländerfonds gegen Berater und Banken geführt hat, konnte in einer sehr großen Zahl für Anleger Verurteilungen der Berater und Banken sowie günstige Vergleiche erreichen.

Jedoch ist zu beachten, dass die Schadensersatzansprüche mit Ablauf des Jahres 2011 endgültig verjähren werden. Nach dem 31.12.2011 sind jegliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit den Dreiländerfonds wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar.

Somit ist prinzipiell jedem Anleger von Dreiländerfondsbeteiligungen, der nicht bereits einen Rechtsanwalt zur Prüfung und gegebenenfalls zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt hat, dringend zu empfehlen, noch in diesem Jahr frühzeitig einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen, um sich eine Beurteilung der Erfolgsaussichten seines Falles geben zu lassen und erforderlichenfalls verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dreiländer Fonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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