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Neuer Erfolg für geschädigte Anleger der Equitable Settlement AG

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte erstreiten Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Equitable Settlement AG

(lifePR) (Dieburg, )
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte bereits in der Vergangenheit zahlreiche positive Urteile für Anleger der Equitable Settlement AG gegen ein ehemaliges geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG erstritten. Die Gerichte hatten das geschäftsführende Verwaltungsratsmitglied jeweils dazu verurteilt, den Klägern den Anlagebetrag Zug um Zug gegen Übertragung der Aktien zu zahlen. Darüber hinaus wurden den Anlegern vom Gericht noch Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage zugesprochen.

Nun hat das Landgericht Düsseldorf neben dem ehemaligen geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG auch den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Equitable Settlement AG vollumfänglich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht begründete die Entscheidung damit, dass der Präsident des Verwaltungsrates bei ordnungsgemäßer Ausübung seiner Pflichten hätte erkennen können und müssen, dass bei der Equitable Settlement AG keine ausreichenden Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufklärung der interessierten Anleger getroffen worden waren oder sogar Anweisungen zu deren Falschinformation gegeben worden waren.

"Die nun vorliegenden Urteile machen große Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Equitable Settlement AG nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt", berichtet dieBSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Equitable Settlement bereits eine Vielzahl von Klageverfahren betreut.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Equitable Settlement AG" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbsl

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