Nun hat das Landgericht Düsseldorf neben dem ehemaligen geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied der Equitable Settlement AG auch den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats der Equitable Settlement AG vollumfänglich zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Landgericht begründete die Entscheidung damit, dass der Präsident des Verwaltungsrates bei ordnungsgemäßer Ausübung seiner Pflichten hätte erkennen können und müssen, dass bei der Equitable Settlement AG keine ausreichenden Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufklärung der interessierten Anleger getroffen worden waren oder sogar Anweisungen zu deren Falschinformation gegeben worden waren.
"Die nun vorliegenden Urteile machen große Hoffnung, dass die geschädigten Anleger der Equitable Settlement AG nicht völlig leer ausgehen und sich das entschlossene Vorgehen einzelner Anleger am Ende doch noch auszahlt", berichtet dieBSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die in der Angelegenheit Equitable Settlement bereits eine Vielzahl von Klageverfahren betreut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Equitable Settlement AG" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbsl